Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte am 21. Juli 2026 vor einem möglichen öffentlichen Angebot eigener Namensaktien ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt. Anleger und frühere Mitglieder der AVG Altersvorsorgegenossenschaft sollten mögliche Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüche prüfen lassen. Warum der Wertpapierprospekt für Anleger