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Cleantech: Anleger erstreiten Rückzahlung vor Gericht

Gute Nachrichten für Anleger der Thomas Lloyd-Fonds Cleantech. Sowohl das Landgericht (LG) Ellwangen (Aktenzeichen 4 O 116/23) als auch das LG Osnabrück (Aktenzeichen: 7 O 938/23) haben Anlegern für ihre Investitionen in die Fonds Fonds der Cleantech lnfrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG Entschädigungszahlungen zugesprochen. Ein schöner Erfolg für die Anleger!

Geschlossene Fonds: (k)eine sichere Anlage?

Ein Anlageberater empfahl einer unerfahrenen Anlegerin zwischen 2013 und 2015 drei Beteiligungen an den Fonds der Zweiten, Dritten und Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG. Die Anlegerin suchte nach einer sicheren Anlage für ihr Erspartes und ihr Kapital aus einer Erbschaft. Ihre Sicherheitsorientierung machte sie gegenüber dem Berater besonders deutlich. Trotzdem empfahl der Berater ihr die Beteiligung an drei risikoreichen geschlossenen Fonds der Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG

LG Ellwangen: Anlageberater muss Schadensersatz leisten

Vor Gericht konnte die Anlegerin erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen ihren Anlageberater durchsetzen. Das Gericht entschied, dass die Beratung nicht den Bedürfnissen der Anlegerin entsprach und der Anlageberater pflichtwidrig Produkte empfohlen hätte, ohne angemessen über Risiken aufzuklären. Bei geschlossenen Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die das Risiko des Totalverlustes bergen. Für unerfahrene Anleger, die vor allem eine sichere Anlage suchen, ist diese Form der Beteiligung ungeeignet. Laut dem LG habe der Berater weder auf das Totalverlustrisiko noch auf das Blind-Pool-Risiko hingewiesen. Der Anlageberater wurde zur Rückabwicklung der Kapitalanlagen und Freistellung der noch offenen Beträge im Ratensparmodell verurteilt.

LG Osnabrück: Weitere 34.300 Euro für eine Anlegerin

Auch das LG Osnabrück entschied zugunsten einer Anlegerin. Es sprach ihr einen Anspruch auf Zahlung von 34.300 Euro gegen die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG zu. Cleantech hatte die bereits 2020 fällige Auszahlung wegen einer ungünstigen Liquiditätssituation verweigert, konnte diese jedoch nicht nachweisen. Die Anlegerin erhielt neben dem ursprünglichen Anlagebetrag von 14.000 Euro zusätzlich eine Rendite in Höhe von 20.300 Euro.

JACKWERTH Rechtsanwälte setzen Ihre Ansprüche durch

Die Urteile zeigen, dass Anleger der Cleantech-Fonds gute Erfolgschancen haben. Wir beraten Sie gerne und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wir nehmen auch Vermittler und Anlageberater ins Visier, die bei unzureichender Aufklärung haften. Beachten Sie, dass Fristen laufen! Vereinbaren Sie daher gleich ein telefonisches Erstgespräch mit Rechtsanwältin Angelika Jackwerth von unserer Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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