Crowdfunding als Anlagestrategie? Was als attraktive Möglichkeit zur privaten Vorsorge erscheint, kann sich schnell als teure Fehleinschätzung erweisen. Das Kammergericht (KG) Berlin stellte am 13. Februar 2025 klar, dass eine Crowdinvest-Plattform dem Anleger bei unzureichender Prüfung 7.920,20 Euro erstatten muss (Az. 4 U 105/24).
Crowdinvest-Plattform bot projektbezogene Nachrangdarlehen an
Ein Verbraucher wurde 2022 auf ein Immobilienprojekt aufmerksam, das auf der Internetseite einer Crowdinvest-Plattform mit einem angeblich besonders sorgfältigen Analysekonzept und der zweithöchsten Anlageklasse „A“ beworben wurde. Über projektbezogene Nachrangdarlehen bot die Plattform Investitionsmöglichkeiten in Immobilien an. Der Kunde entschied sich daraufhin, 8.000 Euro zu investieren.
Immobilienprojekt scheitert – Anleger verklagt Vermittlungs-Plattform
Kurz nach Vertragsabschluss wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der für das Immobilienprojekt verantwortliche Projektgesellschaft beantragt. Die Immobilie wurde nicht fertiggestellt, und der Anleger fürchtete den Verlust seines eingezahlten Kapitals. Er verlangte von der Vermittlungsplattform die Rückzahlung der Summe – abzüglich der bereits erhaltenen Zinsen in Höhe von 79,80 Euro. Da er keinen Erfolg hatte, leitete er gerichtliche Schritte ein.
KG: Prüfung des Projekts unzureichend – Anleger erhält Geld zurück
Nachdem der Anleger in erster Instanz erfolgreich war, legte die Vermittlungsplattform Berufung ein. Beim KG scheiterte sie jedoch erneut. Nach Auffassung des Gerichts hatte die Plattform ihre Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag verletzt, indem sie weder die Bonität der Projektgesellschaft noch die Tragfähigkeit des Projekts ausreichend geprüft hatte. Für den Anleger besteht damit Aussicht auf eine vollständige Erstattung seines Investments.
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