Am 17. Oktober 2024 eröffnete das Amtsgericht (AG) Schwerin das vorläufige Insolvenzverfahren gegen die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG (Az. 580 IN 683/24). Diese Nachricht traf viele Anleger überraschend, da das Unternehmen große Pläne in der nachhaltigen Fischzucht verfolgte. Jetzt drohen Verluste und Anleger sind gefordert, aktiv zu werden.
Fischzucht-Investment enttäuscht Anleger
Die Deutsche Edelfisch hatte das ambitionierte Ziel, die Fischzucht in Deutschland mit modernen Aquakultur-Technologien und einem nachhaltigen Ansatz zu revolutionieren. Das Unternehmen strebte eine führende Marktposition an, was zahlreiche Anleger dazu veranlasste, über Nachrangdarlehen zu investieren – mit Einstiegssummen ab 10.000 Euro. Das Gesamtinvestitionsvolumen belief sich auf mehrere Millionen Euro, genaue Zahlen liegen jedoch noch nicht vor. Trotz hoher Erwartungen führten steigende Kosten und eine langsame Projektumsetzung zu erheblichen finanziellen Engpässen und der vorläufigen Insolvenz.
BaFin: Verbot wegen fehlendem Prospekt
Zum Schutz der Anleger prüft die BaFin, ob ein Prospekt vorliegt, der die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und inhaltlich klar sowie widerspruchsfrei ist. Bei der Deutschen Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG stellte die BaFin bereits im November 2020 fest, dass Anleihen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich angeboten wurden. Im April 2023 monierte die BaFin erneut das Fehlen von Prospektunterlagen. Da sich trotz dieser Warnung nichts änderte, erließ die Behörde schließlich ein Verbot für den weiteren Verkauf dieser Anleihen.
Deutsche Edelfisch: Insolvenz und ihre Folgen
Im vorläufigen Insolvenzverfahren prüft der Insolvenzverwalter, ob die Vermögenswerte des Unternehmens für die Durchführung des Verfahrens ausreichen. Wird das Insolvenzverfahren dann eröffnet, besteht für Anleger die Möglichkeit, Ansprüche anzumelden. Insolvenzverfahren können viele Jahre in Anspruch nehmen, bevor Klarheit über Insolvenzquoten besteht. Oft müssen Anleger mit erheblichen Verlusten rechnen.
Haftung von Anlageberatern und Anlagevermittlern
Diese Verluste aus den Edelfisch-Anlagen könnten möglicherweise ausgeglichen werden, da Anlageberater und -vermittler für Fehler beim Verkauf haftbar sind. Wenn die bereitgestellten Informationen unzureichend oder fehlerhaft waren und keine angemessene Risikoaufklärung stattfand, bestehen gute Aussichten auf Schadensersatz. Die Erfolgsaussichten verbessern sich zudem durch die Tatsache, dass Berater und Vermittler in der Regel über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern
Anleger, die in die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG investiert haben, sollten umgehend aktiv werden. JACKWERTH Rechtsanwälte bieten rechtliche Unterstützung. Es ist ratsam, frühzeitig zu handeln, um Ansprüche rechtzeitig zu sichern.