Am 10. Februar 2022 wurde das vorläufigen Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Oldenburg (Aktenzeichen: 65 IN 5/22) über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG eröffnet. Die beiden vorläufigen Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß aus Hamburg und Malte Köster aus Bremen stießen mit dem Gläubigerausschuss einen Mergers-&-Acquisitions-Prozess (M&A) an. Aktuell soll nach einem Käufer gesucht werden, um das Insolvenzverfahren noch vermeiden zu können.
Das Konzept Lichtmiete
Die Deutsche Lichtmiete bot unter dem Geschäftskonzept „Light as a Service“ Beleuchtungslösungen zur Vermietung an (Handelsblatt: Vorläufiger Insolvenzverwalter Rüdiger Weiss soll bei Lichtmiete 200 Millionen Euro der Anleger sichern). Ähnlich wie bei dem Konzept der P&R Container kauften Anleger der Direktinvestments Leuchtsysteme, die das Unternehmen zurück mietete, um sie an gewerbliche Kunden weiterzuvermieten. Nach Ablauf der Mietzeit erwarb Lichtmiete die Produkte von den Anlegern zurück, denen eine jährliche Rendite von mehr als fünf Prozent angeboten wurde. Um das Geschäft anbieten zu können sammelte Lichtmiete schätzungsweise 200 Millionen Euro von ca. 5000 Investoren ein.
Licht aus bei Lichtmiete?
Im Dezember 2021 kam es zu einer Razzia der Oldenburger Strafverfolger, welche Vermögenswerte in Höhe von 135 Millionen Euro eingefroren (Handelsblatt: Razzia Zweifel an den Finanzen – Staatsanwälte durchsuchen den Leuchtspezialisten Deutsche Lichtmiete in Oldenburg). Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Vorstandschef und Firmengründer sowie drei Führungskräfte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs. Innerhalb weniger Wochen geriet das Unternehmen in eine prekäre Situation. Zum Ende des Jahres 2021 teilte der Firmengründer Hahn mit, dass er Insolvenz anmelden werde. Mittlerweile glaubt die Oldenburger Staatsanwaltschaft, dass das Investorenmodell der Lichtmiete AG möglicherweise nicht tragfähig gewesen sei.
Ansprüche sichern
Ähnlich wie bei P&R Containern (https://www.ra-jackwerth.de/containerumschlag-eingebrochen-folgen-fuer-pr-anleger/) droht Anlegern der Verlust ihrer Investition. Falls kein Käufer gefunden wird und es tatsächlich zur Insolvenz kommt, ist ein Rückkauf der Leuchtsysteme nicht mehr gewährleistet. Neben der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle sind auch Schadensersatzforderungen wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage denkbar.
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche
Haben auch Sie Ihr Geld in die Deutsche Lichtmiete investiert und befürchten nun den Verlust Ihrer Ersparnisse, dann vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch mit der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Angelika Jackwerth.