Eine SMS auf das neue Handy zur Aktivierung der Banking-App – und schon ist das Geld weg. Das Kammergericht (KG) Berlin lässt Bankkunden jetzt aufatmen: In seinem Hinweisbeschluss vom 12. November 2024 sprach das Gericht einem Phishing-Opfer die Erstattung von 118.400 Euro durch die Deutsche Kreditbank-AG (DKB) zu (Aktenzeichen: 4 U 122/24).
Kunde erhielt Phishing-SMS
Der betroffene Kunde führte seit 2013 ein Girokonto bei der DKB und nutzte das Online-Banking über die DKB-App auf seinem Mobilgerät. Als er Ende 2021 ein neues Handy erhielt, richtete er dort die App erneut ein. Anfang 2022 bekam er eine vermeintliche Nachricht von der Bank und fiel einer raffiniert eingefädelten Phishing-Attacke zum Opfer. Durch die Eingabe seiner Zugangsdaten und die Freigabe per digitaler TAN ermöglichte er den Tätern unbemerkt den Zugriff auf sein Onlinebanking – inklusive eines fremden Geräts.
Täter ergaunern 118.400 Euro
Kurz darauf führten die Täter mehrere Transaktionen vom Konto des Opfers durch und entwendeten insgesamt 118.400 Euro – eine erschütternd hohe Summe. Als der Kunde von den unbefugten Zahlungen erfuhr, forderte er die DKB zur vollständigen Erstattung auf, da er zu keinem Zeitpunkt die Transaktionen autorisiert hatte. Die Bank weigerte sich jedoch und argumentierte, der Kunde trage die Verantwortung für den unbefugten Zugriff. Der Fall landete vor Gericht.
KG Berlin: Erstattung an Verbraucher – DKB muss zahlen
Der Kunde konnte nicht erkennen, dass er ein neues Gerät für sein Online-Banking freischaltete. Zudem war der Virenschutz auf seinem Handy ausreichend, sodass ihm kein Verschulden anzulasten war.
Bereits vor dem Landgericht erzielte der Verbraucher einen ersten Erfolg gegen die DKB. Die Bank ging daraufhin in Berufung vor das Kammergericht und behauptete weiterhin, der Kläger habe grob fahrlässig seine Daten an Dritte weitergegeben. Doch auch das KG sah den Kläger im Recht: Der Kunde konnte nicht erkennen, dass er ein neues Gerät für sein Online-Banking freischaltete. Zudem war der Virenschutz auf seinem Handy ausreichend, sodass ihm kein Verschulden zur Last fiel. Das Gericht stellte außerdem klar, dass die Bank in der Verantwortung steht, wenn sie „besonders auffällige Geschäftsvorfälle“ wie ungewöhnlich hohe Überweisungen nicht hinterfragt. Die DKB muss daher den gesamten Schaden von 118.400 Euro erstatten.
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