Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt seit dem 2. Juli 2025 vor Angeboten der Gallus Immobilien Gesellschaften und der AMAGVIK Int. AG: Die Produkte werden ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsprospekt angeboten – ein klarer Verstoß gegen Finanzmarktregeln. Anleger sollten daher besonders vorsichtig sein.
Fehlende Prospekte bei Partizipationsscheinen
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gallus Immobilien Konzepte GmbH, die Gallus Immobilien 2 bis 5 GmbH & Co. KG sowie die AMAGVIK Int. AG mit Sitz in der Schweiz, Partizipationsscheine in Deutschland ohne den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt öffentlich anbieten.
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung darf ein solches Angebot nur erfolgen, wenn zuvor ein Prospekt von der BaFin geprüft und genehmigt wurde. Dieser Prospekt soll Anleger über Risiken, Hintergründe und Bedingungen des Investments umfassend informieren.
Was verbindet Gallus Immobilien und AMAGVIK Int. AG?
Im Mittelpunkt steht die AMAGVIK Int. AG mit Sitz in der Schweiz, die als Emittentin der Partizipationsscheine auftritt. Sie soll diese Wertpapiere in Deutschland öffentlich anbieten – jedoch ohne den gesetzlich vorgeschriebenen, von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt.
Gleichzeitig richtet sich die Warnung der BaFin auch gegen mehrere Gallus Immobilien Gesellschaften in Deutschland. Diese sollen beim Vertrieb der Partizipationsscheine mitwirken – nach bisherigen Erkenntnissen als Anbieter oder Vermittler.
Der Verdacht: Über die Gallus-Gesellschaften wurde gezielt Kapital von deutschen Privatanlegern eingesammelt – für ein Produkt, das keiner wirksamen Kontrolle durch die Finanzaufsicht unterliegt.
Was das für Anleger bedeutet
Das Fehlen gesetzlicher Mindestanforderungen wie der Prospektpflicht ist ein deutliches Alarmzeichen. Ohne einen gültigen Prospekt fehlt Anlegern die notwendige Transparenz über Risiken, Geschäftsmodell und wirtschaftliche Hintergründe der Anlage.
Aufgrund des fehlenden Prospektes oder der BaFin-Warnung könnten sich für Anleger zivilrechtliche Ansprüche ergeben, etwa auf Schadensersatz oder Rückabwicklung der Beteiligung – sowohl gegenüber dem Anbieter als auch dem Emittenten der Wertpapiere. Partizipationsscheine sind hochriskant. Sie bieten in der Regel keine Mitspracherechte und keine Sicherheiten. Und die in Aussicht gestellten Renditen sind regelmäßig nicht garantiert. Dennoch werden solche Anlagen häufig gezielt unerfahrenen Privatanlegern angeboten.
Auch aufsichtsrechtlich ist ein Verstoß relevant: Die BaFin kann Bußgelder von bis zu fünf Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes verhängen.
JACKWERTH Rechtsanwälte – rechtliche Hilfe für Anleger
Wer in Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG investiert hat oder dies plant, sollte die rechtliche Lage prüfen lassen. Ein fehlender Prospekt kann ein Ansatzpunkt für Schadensersatz sein. JACKWERTH Rechtsanwälte sind auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und unterstützen betroffene Anleger bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.