Wer möchte nicht Teil der schönen neuen grünen Welt sein und dies durch die Verkehrswende, urbanes Grün, nachhaltige Bildung für alle und vor allem Klimaschutz unterstützen – all das wollte Green City AG liefern und die Anleger sollten ein Teil dessen sein. Jetzt ist das Konzept gescheitert. Green City stellte am 24. Januar 2022 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht München Insolvenzantrag (Aktenzeichen: 1513 IN 152/22).
Das grüne Anlagekonzept
Green City bietet interessierten Anlegern seit 2005 Anlagen in Form von geschlossene Fonds, Namens- und Inhaberschuldverschreibungen, Aktien, Anleihen und Nachrangdarlehen und Genussrechte an. Gründer des Anlagekonzepts sind erklärte Umweltschützer. Mit einem Anlagevolumen von 250 Millionen Euro wurden Investitionen in grüne Anlagen in Höhe von 353 Millionen Euro getätigt. Wind- und Solarprojekte in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien waren ebenso geplant wie der Börsengang der Tochter Summiq AG. Die Pläne gingen nicht auf.
Die aktuelle Lage
Die aktuelle Lage des Ökoanbieters ist prekär. Verluste haben das Eigenkapital im Konzern inzwischen völlig aufgezehrt. Bereits Ende 2019 musste Green City einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 40,9 Millionen Euro bilanzieren. Auffällig ist auch, dass es bei den Bilanzprüfungen eine starke Einflussnahme durch die Auswahl der Prüfer gab. Als die eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Testat für den Konzernabschluss 2017 versagte, tauschte Green City das Unternehmen kurzerhand aus, die Abschlüsse 2018 und 2019 gingen ohne Beanstandung durch. Als sich dies in 2020 wieder änderte, kam es erneut zum Austausch der Prüfer..
Bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlichten die Gesellschaften Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG und Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG eine Risikowarnung. Die Gesellschaften befindet sich in einer finanziellen Krise und könnte möglicherweise drohend zahlungsunfähig und überschuldet werden.
Am 22. Dezember 2021 informierte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) über den möglichen Forderungsausfall.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern
Sofern Sie von der Misere bei einer der Green City-Anlagen betroffen sind unterstützen wir Sie gerne. Wir vertreten Sie im Insolvenzverfahren und helfen Ihnen bei der Durchsetzung möglicher Schadensansprüche. Sofern Ihnen die Anlage von einem Finanzberater oder einer Bank angeboten worden ist, kommt auch eine Haftung wegen fehlerhafter Aufklärung in Betracht. In vergleichbaren Verfahren konnten wir für unsere Mandanten erfolgreich Schadensersatzansprüche erstreiten (LG Mühlhausen: Nachrangdarlehen Anleger erhält Schadensersatz).