Auch für 2021 stehen bei Investitionen die Zeichen auf Grün: Eine immer größer werdende Zahl an Anlegern möchte auch mit ihrer Geldanlage oder Altersvorsorge etwas für den Umwelt- oder Klimaschutz tun. Laut Statistik des Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) stieg das verwaltete Vermögen nachhaltiger offener Investmentfonds seit Ende März 2020 von 90 auf im dritten Quartal 2020 129 Milliarden Euro. Das bedeutet einen Anstieg um sagenhafte 44 Prozent.
Ökologische Kriterien gewinnen an Bedeutung
Für viele Anleger sind die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in den vergangenen Jahren bei der Entscheidung für eine Geldanlage immer wichtiger geworden. Für die Entscheidung in dieser Frage hat es sich eingespielt, die sog. ESG-Kriterien (Enviroment, Social und Governance) heranzuziehen. Fonds dürfen nur dann als ökologisch, sozial, ethisch oder Ähnliches bezeichnet werden, wenn ihre Anlagestrategie nach festgelegten, in den Fondsunterlagen (zum Beispiel im Verkaufsprospekt) dargelegten Kriterien folgt.
Über diese Begriffe und Weiteres können Sie sich auf der Homepage des von der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte ins Leben gerufene Projekt „Initiative Faire Geldanlage“, abrufbar unter https://www.fairegeldanlage.de/, informieren.
Nicht Alles grün, was glänzt
Das wachsende Bedürfnis der Anleger nach grünen Anlagen bringt aber auch neue Probleme mit sich. Denn es fehlen nach wie vor einheitliche gesetzliche Standards für ethisch-ökologische Finanzprodukte. Was als „grün“ gilt, definiert somit jedes Unternehmen für sich selbst. Dann kann es passieren, dass die Geldanlage gar nicht so grün ist, wie der Anleger ursprünglich angenommen hat.
Chancen für enttäuschte Anleger
Anleger, die feststellen müssen, dass die Anforderungen in ethischer und ökologischer Hinsicht nicht erfüllt werden, können hierzu eine anwaltliche Prüfung in Auftrag geben. Geprüft wird, ob Ihnen ein geeignetes Produkt angeboten worden ist. Geeignet ist das Produkt nach herrschender Rechtsprechung nur dann, wenn es auf das Anlageziel und auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten ist, wobei insbesondere auch der Wissensstand und die Risikobereitschaft zu berücksichtigen sind. Wünscht der Kunde von seinem Berater ausdrücklich eine ethisch und ökologisch unbedenkliche Geldanlage, darf ihm beispielsweise kein Investmentfonds angeboten werden, der mit seinen Investments die Rüstungsindustrie oder Kinderarbeit unterstützt. Die Beratung war in dem Fall fehlerhaft.
Unsere Empfehlung
Haben auch Sie eine Geldanlage mit gutem Gewissen abgeschlossen und mussten anschließend feststellen, dass Ihr Geld für die Rüstungsindustrie und damit gerade nicht für ethisch-ökologisch unbedenkliche Zwecke eingesetzt wurde? JACKWERTH Rechtsanwälte informieren Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Um eine verlässliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu treffen, haben wir den Fragebogen für Kapitalanlagen für Sie bereitgestellt.