Eine weitere Insolvenz im Umfeld der UDI/te-Management Gruppe: Zum 01. August 2022 eröffnete das Amtsgericht (AG) München das Insolvenzverfahren (Aktenzeichen.: 1500 IN 868/22) gegen die Hansa Park Finance GmbH. Bis zum 14. September können Anleger und Gläubiger ihre Forderungen anmelden.
UDI-Verbindungen bei Hansa Park
Bis Oktober 2020 gehörte Hansa Park zur Nürnberger UDI-Gruppe und wurde anschließend unter dem Dach der seit 2021 insolventen te-Management GmbH gehalten. Die Hansapark Finance GmbH emittierte die Hansapark Nürnberg Anleihe (Wertpapierkennnummer WKN: A2TR4S) im Volumen von 15 Millionen Euro mit lukrativen 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Geplant war, das Geld in ein Immobilienprojekt in Nürnberg zu investieren. Die Anleihe lief bis zum 31. März 2022. Nach Fristablauf wurde das Geld von Hansa Park zurückgezahlt.
Insolvenz: Forderungsanmeldung und Schadensersatz
Die Anleger konnten sich aber nicht lange über die Rückzahlung freuen. Bereits kurze Zeit später wurde die Zahlung wieder storniert und zurückgebucht. Das Unternehmen begründete diese Maßnahme damit, dass das Bauprojekt nicht umgesetzt werden konnte und stellte Insolvenzantrag. Um nicht völlig leer auszugehen, sollten Anleger ihre Forderungen anmelden. Zudem können unter Umständen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Vermittler oder Berater beim Verkauf nicht ausreichend auf Risiken hingewiesen haben und somit ihre Aufklärungspflichten verletzt haben. Fachanwältin Jackwerth: “In dem Fall kann es noch gelingen, den entstandenen Schaden zu kompensieren.”
Jackwerth Rechtsanwälte helfen Anlegern
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei der Anmeldung im Insolvenzverfahren und prüfen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Vereinbaren Sie gerne ein telefonisches Erstgespräch mit Rechtsanwältin Angelika Jackwerth von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.