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Hausverwaltungen: WEG-Rücklagen als unzulässiges Risikoinvestment?

Wohnungseigentümer vertrauen darauf, dass ihre Instandhaltungsrücklagen sicher verwahrt werden. Doch einige Hausverwaltungen investieren diese Gelder in riskante Anleihen – oft ohne Wissen der Eigentümer. Die Consigma-Gruppe verwaltet über 40 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und hat deren Rücklagen in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Betroffene fragen sich nun, wie sie ihr Geld zurückbekommen.

WEG-Rücklagen: Gesetzliche Anforderungen und Sicherheitsvorgaben

WEG bilden Rücklagen, um notwendige Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen an gemeinschaftlichem Eigentum zu finanzieren. Laut Wohnungseigentumsgesetz müssen diese Gelder mündelsicher angelegt werden – etwa in risikoarme Anlageformen wie Festgeld oder Staatsanleihen. WEG-Gelder dürfen daher keinesfalls in spekulative Anlagen investiert werden.

Riskante Investitionen ohne Zustimmung: Millionenbeträge in Gefahr

Die Consigma-Gruppe kaufte Hausverwaltungen in Deutschland auf und investierte WEG-Rücklagen in Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH zur Finanzierung von Immobilienprojekten. Trotz hoher Renditeversprechen bestand ein erhebliches Totalverlustrisiko, vor dem auch die DR Deutsche Rücklagen GmbH warnte. Besonders brisant: In vielen Fällen fehlte ein Beschluss der Eigentümerversammlung. Eine WEG in Hannover entdeckte kürzlich, dass ohne Zustimmung 180.000 Euro in Risikoanlagen geflossen waren.

Staatsanwaltschaft eingeschaltet – Hausverwaltungen unter Verdacht

Erste betroffene WEG haben rechtliche Schritte eingeleitet. So hat eine WEG in Mainz ihre Hausverwaltung angezeigt, nachdem 59.000 Euro in riskante Anleihen investiert wurden. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob strafrechtlich relevante Verstöße vorliegen. Eigentümer, die von solchen Investitionen betroffen sind, sollten schnell handeln und rechtliche Schritte prüfen lassen.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche

Wenn Ihre Hausverwaltung WEG-Rücklagen in riskante Anlagen investiert hat, sollten Sie aktiv werden. Möglicherweise stehen Ihnen Ansprüche auf Rückforderung oder Schadensersatz zu. Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen – wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzuholen.

 

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