Mit der Finanzkrise endete der Boom von Schiffsfonds, seit dem bangen abertausende Kleinanleger um ihr Geld.
Einst als lukrative und vor allem sichere Altersvorsorge angepriesen, droht jetzt massenhaft der Totalverlust des investierten Kapitals. Denn anders als bei einer klassischen Geldanlage stellen Schiffsfonds eine unternehmerische Beteiligung dar. Der Anleger ist im Positiven wie im Negativen von der wirtschaftlichen Entwicklung des Produktes abhängig.
Nun fordern viele Schiffsfondsgesellschaften Ausschüttungen von ihren Anlegern zurück oder verlangen sogar Nachschusszahlungen – bis zu 1000 Fonds stehen vor dem Untergang.
Anleger versuchen daher nun, das sinkende Schiff noch rechtzeitig zu verlassen. Die Chancen dazu bestehen, oft mit professioneller Hilfe. Denn wie Rechtsanwältin Jackwerth, Honorarberaterin der Verbraucherzentrale, feststellt, waren die Gesellschafter häufig nicht zum Beschluss von Nachschüssen verpflichtet gewesen. Ebenso lassen sich Ausschüttungsrückforderungen von Fondsgeschäftsführungen oder Treuhändern regelmäßig rechtlich nicht durchsetzen, warnt sie weiter. Ihr zufolge wurden viele Anleger nicht ausreichend über das Risiko eines Totalverlusts ihrer Investition aufgeklärt oder nicht hinreichend über die beschränkte Handelbarkeit der Schiffsfondsanteile und die damit verbundene Gefahr der mangelnden Veräußerbarkeit des Fondsanteils informiert. Je nach Einzelfall kommt daher ein Anspruch auf Schadensregulierung in Betracht, mit der Aussicht, das gesamte Geld zurück zu erhalten. Beratungsfehler sind keine Seltenheit! Die Kanzlei hilft Betroffenen gerne bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
JACKWERTH Rechtsanwälte: Wir helfen!
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