Ein neues Urteil des Landgerichts Erfurt lässt betroffene Anleger aufhorchen: Einem Anleger wurden rund 120.000 Euro Schadensersatz zugesprochen, weil ihn sein Anlagevermittler über das Containerinvestment nicht vollständig und richtig aufgeklärt hat. Was können betroffene Anleger also tun?
Das System P&R Container
Einer der größten Anlegerskandale Deutschlands macht die Betroffenen schlicht fassungslos: 54.000 Anleger haben die enorme Summe von 3,5 Milliarden Euro investiert und damit auf dem Papier rund 1,6 Millionen Container gekauft. Die Anleger sollten diese zu festen Konditionen für fünf Jahre vermiete. Als Rendite wurde ihnen neben den regelmäßigen Mieteinnahmen am Ende noch ein attraktiver Rückkaufswert versprochen. Seit Frühjahr 2018 ist das System jedoch zusammengebrochen. Die deutsche P&R-Gesellschaften haben Insolvenz angemeldet. In dem Verfahren hat sich inzwischen herausgestellt, dass von den gekauften Containern tatsächlich nur 618.000 Stück existent sind. Dies konnte jedoch über Jahre hinweg durch laufende Mietzahlungen aus dem Neugeschäft verschleiert werden. Fachleute sprechen von einem Schneeballsystem. Inzwischen hat auch der Firmengründer Heinz Roth Insolvenz angemeldet und die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen ihn erhoben. Nach aktueller Prognose sind Rückzahlungen nur in Bruchteilen zu erwarten. Die weitere Verwertung des Unternehmens und die Abwicklung wird voraussichtlich Jahre in Anspruch nehmen. Vor allem für Anleger, die damit ihre Altersvorsorge planten, ist das ein untragbarer Zustand.
Erstes Urteil wegen Aufklärungsmängeln
Inzwischen ist der P&R-Skandal auch vor den Gerichten angekommen. So verurteilte das Landgericht im Februar 2019 einen Anlagevermittler zu Schadensersatz, weil dieser den Anleger nicht über Risiken des P&R Containermodells aufgeklärt und Vorbehalte bezüglich der in den Verträgen ausgesprochenen Garantien erläutert hatte. Zu diesen Risiken gehört insbesondere das Totalverlustrisiko. Demnach hätten Anleger darüber aufgeklärt werden müssen, dass sie ihre gesamte Investition verlieren können. Ein weiterer Problemaspekt ist die in den Verträgen versprochene Garantie. Ein Anlagevermittler ist jedoch verpflichtet, das Anlagekonzept auf Plausibilität zu prüfen. Dabei hätte er feststellen müssen, dass die Garantien unter dem Vorbehalt ganz erheblicher Risiken standen. Dies hätte er dem Anleger erläutern müssen. Aufgrund der somit festgestellten Falschberatung wurde dem Anleger Schadensersatz z in Höhe von rund 120.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Anleger sollten ihre Chance nutzen!
Betroffene Anleger sollten sich daher von einem Fachanwalt beraten lassen. Die Sachverhalte unterscheiden sich teilweise gravierend. Ob Schadensersatz beansprucht werden kann, kann daher nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgestellt werden. Das langwierige Insolvenzverfahren führt nach derzeitigem Stand nicht zur Schadenskompensation und verhindert vor allem nicht den Verjährungseintritt von Schadensersatzansprüchen gegenüber Anlagevermittlern. Tritt Verjährung ein, sind selbst deliktische Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Anleger sollten also zeitnah aktiv werden. JACKWERTH Rechtsanwälte bieten Ihnen dazu ein kostenfreies Erstberatungsgespräch. Im Rahmen dieses Gesprächs werden wir Ihnen einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall verschaffen. Gleichzeitig kümmern wir uns kostenfrei um die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung. Melden Sie sich dazu gerne bei unserem freundlichen Team.