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HPI AG: Insolvenzverfahren eröffnet – Was Anleger jetzt wissen müssen

Schlechte Nachrichten für HPI-Anleger: Nachdem der IT-Infrastrukturanbieter bereits im Dezember 2024 Insolvenz angemeldet hatte, eröffnete das Amtsgericht München am 31. März 2025 das reguläre Insolvenzverfahren (Aktenzeichen: 1501 IN 12207/24). Für Anleihegläubiger heißt es nun, zu handeln: Forderungen müssen bis zum 16. Mai 2025 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

HPI AG: Die Anleihen und ihre problematische Entwicklung

Die HPI AG, Anbieter von IT-Infrastrukturlösungen, emittierte in den vergangenen Jahren zwei Unternehmensanleihen (WKN A1MA6Z und A13SM0) mit einem jährlichen Zinssatz von 5 Prozent. Die Anleihen galten zunächst als attraktives Investment, doch trotz wiederholter Versuche, die Rückzahlungsfristen zu verlängern, verschärfte sich die finanzielle Lage des Unternehmens zunehmend. Berichten zufolge soll ein bedeutender Gläubiger sich geweigert haben, einer weiteren Stundung seines Darlehens zuzustimmen.

Für Anleger spitzt sich die Situation nun dramatisch zu: Ende 2024 stellte der Vorstand der HPI AG einen Insolvenzantrag aufgrund von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Es wird vermutet, dass ein Großteil der Investorengelder verloren ist. Mit der inzwischen erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Rückzahlung der Investitionen ungewiss. Viele Anleger müssen mit erheblichen Verlusten rechnen, da Auszahlungen nur dann erfolgen, wenn ausreichend Vermögen zur Verfügung steht.

Die Insolvenz und ihre Folgen für die Anleger

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt sich für betroffene Anleger die zentrale Frage, wie sie ihre Ansprüche sichern können. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 16. Mai 2025. Dennoch bleibt offen, in welchem Umfang Rückzahlungen möglich sind, da das verfügbare Vermögen in der Regel nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu befriedigen. Gläubiger müssen daher mit erheblichen Verlusten rechnen.

Rechtliche Schritte zur Sicherung von Anlegeransprüchen

Anleger, die beim Erwerb der HPI-Anleihen unzureichend über Risiken informiert wurden, könnten Anspruch auf Schadensersatz haben. Wurden wesentliche Informationen zur finanziellen Lage der HPI AG oder zur Risikostruktur der Anleihen verschwiegen, kommen rechtliche Schritte gegen Berater, Vermittler oder die Emittentin selbst in Betracht.

Auch eine fehlerhafte Strukturierung der Anleihen oder eine mangelhafte Aufklärung kann zu Schadensersatzansprüchen führen – und im Insolvenzverfahren von Vorteil sein. Denn bei unzulässigen Vertragsklauseln kann sich die rechtliche Position der Anleger verbessern.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Ihre Experten für Anlegerrechte

Anleger der HPI AG sollten jetzt nicht zögern. JACKWERTH Rechtsanwälte bieten Ihnen fundierte Beratung und Unterstützung, um Ihre Forderungen rechtzeitig anzumelden und Ihre Rechte im Insolvenzverfahren durchzusetzen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung zu finden – handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist.

 

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