Insolvenz der Life Forestry Switzerland AG – was Anleger jetzt wissen sollten: rechtliche Folgen und Handlungsbedarf nach Liquidation

Die Life Forestry Switzerland AG ist zahlungsunfähig und befindet sich seit dem 19. November 2025 in Liquidation. Für zahlreiche Investoren endet damit die langjährige Hoffnung auf eine Sanierung der Beteiligungen an Teak- und Forstprojekten. Ob und in welchem Umfang eingesetztes Kapital zurückerlangt werden kann, ist derzeit offen.

Forstinvestments: Versprochenes Eigentum – rechtlich nicht belegt

Als nachhaltige und renditeträchtige Sachwertanlage beworbene Forstinvestments haben sich für viele Anleger als mit erheblichen Risiken behaftet erwiesen. Zahlreiche Investoren gingen davon aus, tatsächlich Eigentum an bestimmten Teakbäumen in Ecuador oder Costa Rica erworben zu haben. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens konnte diese Vorstellung bislang nicht bestätigt werden, was gravierende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich zieht.

Insolvenzverfahren nach Schweizer Recht – Fristen beachten

Aufgrund des Sitzes der Gesellschaft in der Schweiz unterliegt das Verfahren dem dortigen Konkursrecht. Anleger sind gehalten, ihre Forderungen beim zuständigen Konkursamt anzumelden, sobald die maßgeblichen Fristen veröffentlicht werden. Werden diese versäumt, droht der Ausschluss von der Verteilung noch vorhandener Vermögenswerte.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage, ob die Bäume rechtlich wirksam aus dem Gesellschaftsvermögen ausgegliedert wurden. Ist dies nicht geschehen, entfällt ein mögliches Sonderrecht, sodass Anleger lediglich als einfache Insolvenzgläubiger behandelt werden und regelmäßig nur mit einer geringen Quote rechnen können.

Prüfung individueller Ansprüche ist dringend zu empfehlen

Ungeachtet der Insolvenz bestehen für Anleger weiterhin rechtliche Möglichkeiten. So hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2024 entschieden, dass Verbrauchern bei bestimmten Teakbaum-Investments ein Widerrufsrecht zustehen kann. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie hier.

Zusätzlich wies die BaFin wiederholt darauf hin, dass die Life Forestry Switzerland AG Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt angeboten haben soll, zuletzt im Jahr 2023 im Zusammenhang mit dem Produkt „Premium Wood – Land Lease“. Bereits seit 2010 warnte auch Stiftung Warentest mehrfach vor den Angeboten und nahm die Gesellschaft 2020 wegen erheblicher Risiken und zweifelhafter Renditeversprechen in ihre Warnliste auf.

Bestehen – wie in vielen Fällen – Unsicherheiten hinsichtlich Eigentumsverhältnissen, rechtlicher Ausgestaltung, ordnungsgemäßer Risikoaufklärung oder realistischer Renditeannahmen oder wurden die Anlagen als „sichere Sachwertinvestments“ dargestellt, können erfolgversprechende Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und weitere Verantwortliche in Betracht kommen.

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt betroffene Anleger

Die Insolvenz der Life Forestry Switzerland AG verdeutlicht erneut die Komplexität und das Risiko vermeintlich sicherer Sachwertanlagen. Für betroffene Anleger ist es nun entscheidend, zeitnah und strukturiert vorzugehen.

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt Anleger umfassend bei der rechtlichen Bewertung ihrer Beteiligung und der Durchsetzung möglicher Ansprüche.

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