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Insolvenzverfahren der Löffler Immobiliengruppe eröffnet – Jetzt Anlegerrechte sichern

Die wirtschaftliche Krise der Löffler Immobiliengruppe GmbH hat ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht: Das Amtsgericht (AG) Nürnberg eröffnete am 9. Dezember 2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren (Az. 70 IN 1251/25). Für Anleger und sonstige Gläubiger ist jetzt schnelles Handeln gefragt, um Verluste zu begrenzen und Ansprüche zu sichern.

Nachrangdarlehen – hohes Risiko

Viele Anleger haben der Löffler Immobiliengruppe GmbH Kapital in Form von Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt. Diese Anlageform ist mit besonderen Risiken verbunden, da Anleger bei wirksam vereinbartem qualifiziertem Nachrang erst nach allen anderen Insolvenzgläubigern bedient werden. In der Praxis führt dies häufig zu einem vollständigen Kapitalverlust.

Die Finanzaufsicht BaFin hatte bereits am 29. Juli 2025 angeordnet, dass die Löffler Immobiliengruppe GmbH das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einstellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abwickeln muss.

Insolvenzverfahren – Forderungen anmelden

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Forderungen gegen die Löffler Immobiliengruppe GmbH nur noch im Rahmen des Verfahrens geltend gemacht werden. Aus Sicht des Anlegerschutzes ist jedoch entscheidend: Zahlreiche Nachrangklauseln sind rechtlich unwirksam oder fehlerhaft ausgestaltet. Ist der Nachrang unwirksam, entfällt die Schlechterstellung im Insolvenzverfahren. Die Forderung kann dann als gleichrangige Insolvenzforderung angemeldet werden, was die Chancen auf eine Rückzahlung erheblich verbessert. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis spätestens zum 13. Januar 2026 zur Insolvenztabelle anmelden. Nur angemeldete Forderungen werden im Verfahren berücksichtigt.

Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Berater

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können für Anleger Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler oder Berater bestehen. Wurden Risiken wie der qualifizierte Nachrang, das Totalverlustrisiko oder die fehlende Einlagensicherung im Beratungsgespräch nicht klar und vollständig erläutert, kann eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen. Solche Ansprüche richten sich gegen die Haftpflichtversicherungen der Vermittler und stellen oft eine realistische Möglichkeit dar, Verluste außerhalb der Insolvenzmasse zu kompensieren.

JACKWERTH Rechtsanwälte – konsequenter Anlegerschutz

JACKWERTH Rechtsanwälte vertreten betroffene Anleger im Zusammenhang mit der Insolvenz der Löffler Immobiliengruppe GmbH. Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Forderungsanmeldung, prüfen Nachrangklauseln auf ihre Wirksamkeit und setzen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Berater durch – mit klarem Fokus auf den Schutz Ihrer Anlegerrechte.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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