Die IWG Holding AG, bekannt für ihre Projekte im Bereich Ärztehäuser und Gesundheitszentren, muss einen herben Rückschlag hinnehmen: Am 7. Oktober 2024 entschied das Amtsgericht (AG) Gießen, die Eigenverwaltung aufzuheben und eine reguläre Insolvenzverwaltung einzusetzen (Az.: 6 IN 159/23). Für Anleger heißt es jetzt, aktiv zu werden..
Vom Hoffnungsträger zur Krise
Die IWG Holding AG galt lange als zuverlässiger Projektentwickler im Gesundheitssektor. Anleger – sowohl private als auch institutionelle – konnten über Nachrangdarlehen in die Projekte investieren. Doch Ende 2023 geriet das Unternehmen angesichts der schwierigen Marktbedingungen in der Immobilienbranche in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten, wie Jackwerth Rechtsanwälte berichtete . Sowohl die IWG Holding selbst als auch Tochtergesellschaften wie die IWG Versorgungskonzepte GmbH und die IWG Medical Real Estate sahen sich gezwungen, Insolvenzanträge zu stellen.
Nachrangdarlehen: Der Traum von Rendite wird zum Risiko
Für Anleger, die in Nachrangdarlehen investiert haben, ist die aktuelle Entwicklung besonders brisant. Diese Anlageform lockt zwar oft mit attraktiven Renditen, birgt aber erhebliche Risiken – vor allem im Insolvenzfall. Nachrangdarlehen stehen in der Rangfolge der Gläubiger ganz hinten, sodass die Rückzahlungschancen für viele Anleger äußerst gering sind. Aufgrund des hohen Ausfallrisikos ist eine umfassende und klare Aufklärung zwingend erforderlich. Werden diese Aufklärungspflichten verletzt, haben Anleger häufig gute Aussichten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
JACKWERTH Rechtsanwälte: Unterstützung für Anleger!
Haben auch Sie in riskante Geldanlagen mit Nachrangklausel investiert und fühlen sich falsch beraten? Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen! JACKWERTH Rechtsanwälte setzen sich dafür ein, Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Handeln Sie jetzt – je schneller Sie aktiv werden, desto größer sind Ihre Erfolgschancen.