...

IWG: Insolvenzanträge lassen Anleger von Gesundheitsimmobilien aufhorchen

Ein weiteres Unternehmen droht der anhaltenden Immobilienkrise zum Opfer zu fallen. Nun hat auch die auf den Gesundheitsmarkt spezialisierte IWG Holding AG am 2.Oktober 2023 beim Amtsgericht Gießen die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens für die IWG Medical Real Estate AG und die IWG Versorgungskonzepte GmbH in Eigenverwaltung beantragt (Aktenzeichen: 6 IN 159/23, 6 IN 164/23 und 6 IN 163/23).

Ärztehäuser mit überdurchschnittlicher Rendite?

Die IWG ermöglicht Anlegern die Investition in die Entwicklung und den Betrieb von Medizinzentren und Ärztehäusern. Die  IVG Holding AG ist eine Projektentwicklerin für Ärztehäuser mit Sitz in Gießen. Die IWG Medical Real Estate AG ist die Holding. Auf der Website wirbt die IWG für diese sogenannten Medzentren mit einer sicheren Anlage und überdurchschnittlicher Rendite von 4,5 Prozent. Die nachhaltig geplanten Investments in Form von Nachrangdarlehen konnten vor allem von Angehörigen der Gesundheitsberufe bereits ab 250 Euro getätigt werden. Insgesamt war die IWG-Gruppe für das Asset Management sowie die Verwaltung der rund 20 Ärzte- und Gesundheitszentren an verschiedenen deutschen Standorten zuständig.

Ansprüche bei unbesicherten Nachrangdarlehen

Die IWG Holding AG ermöglichte die Anlage in Form eines unbesicherten Nachrangdarlehens, mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Wenn  Anleger bei Erwerb dieses Darlehens nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt oder Risiken verharmlost wurden, können werthaltige Ansprüche gegeben sein. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 1. Oktober 2019 zu dem Aktenzeichen VI ZR 156/18, dass Anleger bei einem Nachrangdarlehen darüber aufzuklären sind, dass sie einem unternehmerischen Risiko ausgesetzt sind, welches größer ist als das eines Gesellschafters.

Immobilienkrise setzt sich fort

Doch auch der IWG sind die gestiegenen Baukosten sowie Zinsen in die Quere gekommen. Der IWG mangelt es an den geplanten Mittelzuflüssen aus Immobilienverkäufen. Hinzu kommt die sinkende Nachfrage bei institutionellen Anlegern bei gleichzeitig steigenden Zinsen für Baukredite. Als letzte Option sei deswegen nun der vorläufige Insolvenzantrag gestellt worden. Alle Hoffnung ist auf ein Sanierungskonzept gerichtet. Anleger sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen, um diese zu sichern.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche

Betroffenen Anlegern der IWG-Gruppe empfehlen wir, sich rechtzeitig über bestehende Rechte zu informieren. Wir prüfen Ihre Ansprüche und klären Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.