Die Aufnahme von Darlehen ist mit Kosten verbunden. Nicht immer sind sie zulässig. So verurteilte das Kammergericht (KG) Berlin am 30. Oktober 2023 eine Bank zur Rückzahlung eines gezahlten Bearbeitungsentgelts in Höhe von 39.340 Euro (Aktenzeichen: 8 U 212/21). Die Entscheidung ist für Kreditkunden bedeutsam.
Bank fordert Bearbeitungsentgelt
Gegenstand der Entscheidung war eine Vereinbarung zwischen dem beklagten Kreditinstitut und einer Immobiliengesellschaft über die Aufnahme eines Kredits. Neben der Zahlung von Zinsen verlangte die Bank ein sogenanntes Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 Prozent der Darlehenssumme. Die Gesellschaft zahlte diesen Betrag – und verlangte ihn später unter Hinweis auf seine Unwirksamkeit zurück. Denn das Bearbeitungsentgelt war nicht im Darlehensvertrag selbst aufgeführt, sondern in einem separaten Merkblatt.
Bank verweigert Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr
Die Bank verweigerte jedoch die Rückzahlung. Dem Abschluss des Darlehensvertrages seien intensive Verhandlungen vorausgegangen, im Rahmen derer eine Einigung über die Zahlung eines Bearbeitungsentgelts in genannter Höhe erfolgt sei. Die Gesellschaft könne daher nichts zurückverlangen. Vor dem Landgericht Berlin hatte sie Erfolg. Anschließend ging die Bank in Berufung.
KG: Bearbeitungsentgelt ist unwirksam
Das KG entschied zugunsten der Darlehensnehmerin. Es verwies auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Juli 2017, Aktenzeichen XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16, nach der ein Bearbeitungsentgelt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht wirksam vereinbart werden kann. Zu diesem Ergebnis war der BGH bereits 2014 gekommen, als er in diesen Fällen erstmals für Verbraucher eine Rückzahlungspflicht bestätigt hatte. Zwar hatte die Bank im vorliegenden Fall keine Regelung hierüber unmittelbar in den AGB festgelegt, was unzulässig gewesen wäre. Das Kreditinstitut umging ein solches Verbot hier jedoch durch eine Regelung im beigefügten Merkblatt. Die Bank muss nach der rechtskräftigen Entscheidung die vollen 39.340 Euro erstatten.
JACKWERTH Rechtsanwälte gehen gegen Banken vor
Sollten Banken und Sparkassen neben den Zinsen noch weitere Kosten für Darlehensverträge in Rechnung stellen, ist dies möglicherweise unzulässig. Für Sie als Verbraucher oder Unternehmer können sich geldwerte Ansprüche ergeben, die wir gerne prüfen und gerichtlich durchsetzen.