KG Berlin: Bank haftet für Schaden von 8.269,48 Euro bei Kreditkartenbetrug

Böse Überraschung beim Blick auf das Kreditkartenkonto: Opfer von Kreditkartenbetrug oder Kartendiebstahl erleiden oft hohe finanzielle Schäden. Das Kammergericht (KG) Berlin entschied am 4. September 2024 zugunsten eines Bankkunden, dem durch Kreditkartenbetrug 8.269,48 Euro gestohlen worden waren (Aktenzeichen: 4 U 79/23). Es hat sich gelohnt, gegen den Betrug vorzugehen.

Kunde wurde Opfer von Kreditkartenbetrug

Der betroffene Mann war Kunde einer Bank, bei der er auch eine Kreditkarte besaß. In 2019 kam es zu mehreren kurz aufeinanderfolgenden Abbuchungen mit seiner Kreditkarte. Diese Transaktionen wurden im Ausland an einem Terminal eines Einzelhändlers durchgeführt und summierten sich auf einen Betrag von über 8.000 Euro. Der Kunde wandte sich an seine Bank; schließlich hatte er die Zahlungen zu keinem Zeitpunkt autorisiert.

Bank erstattet Teilbetrag – und will dann volle Erstattung

Die Bank schrieb ihm zunächst einen Teilbetrag in Höhe von 3.327,71 Euro unter dem Verwendungszweck „Gutschrift Missbrauch“ gut. Dann überlegte sie es sich anders und forderte nunmehr die gesamte Schadenssumme von 8.269,48 Euro vom Kunden zurück. Dieser weigerte sich mit dem Argument, er habe die Zahlungen zu keinem Zeitpunkt autorisiert und trage keine Mitschuld am Missbrauch der Kreditkarte.

KG erteilt Bank Absage – Kunde muss nicht zahlen

Nach einer Niederlage vor dem Landgericht Berlin ging die Bank vor dem KG – das Oberlandesgericht in Berlin – in Berufung. Doch auch dieses stellte sich hinter den Kunden. Die Bank habe nicht hinreichend dargelegt, dass sie die Zahlungsvorgänge auf ihre Richtigkeit überprüft habe. Damit habe keine Autorisierung durch den Kreditkarteninhaber vorgelegen. Ferner träfe diesen kein Mitverschulden an der missbräuchlichen Verwendung seiner Karte. Die Bank habe daher keinen Erstattungsanspruch gegen ihren Kunden.

JACKWERTH Rechtsanwälte bei Streitigkeiten mit Banken einschalten

Kreditkartenbetrug bzw. Kreditkartenmissbrauch nehmen stetig zu und verursachen hohe Schäden. Sollten auch Sie davon betroffen sein, übernehmen wir die Prüfung Ihrer Erstattungsansprüche und setzen diese, falls erforderlich, auch gerichtlich für Sie durch.

 

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