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Landgericht Berlin verurteilt EV Digital Invest AG zu Schadensersatz

Erfolg für Engel & Völkers-Anleger: In gleich drei Urteilen hat das Landgericht (LG) Berlin II am 26. Juli 2024 entschieden, dass die Crowdfunding-Plattform Engels & Völkers Digital Invest AG (EVDI) umfassenden Schadensersatz an Anleger des Projekts „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ leisten muss. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Debakel um die „Atelier-Wohnungen an der Burg II“

Im Juli 2022 präsentierte EVDI die Finanzierung eines vermeintlich hochkarätigen Mehrfamilienhauses in der Dr. Blaich-Straße 6 in München. Die Bauarbeiten sollten weit fortgeschritten sein, und fünf der zehn Wohnungen seien bereits verkauft. Mit einer verlockenden Verzinsung von 5,7 Prozent für eine Laufzeit von 13 Monaten wurden die Anleger angeworben. Prominente Partner wie Bulwiengesa, CBRE, Mazars und Engel & Völkers wurden ins Spiel gebracht, um das Projekt als seriös zu vermarkten. Doch statt eines profitablen Investments erlebten die Anleger einen Albtraum: Die Projektgesellschaft Royal Residenz 4 GmbH, die als Emittentin und Darlehensnehmerin auftrat, meldete Insolvenz an. Die angeblich weit fortgeschrittene Baustelle entpuppte sich als Ruine, an der die Stadtwerke Strom und Wasser abgestellt hatten.

EVDI zeigt sich unwissend

Die Kläger warfen EVDI vor, dass bereits die Plausibilitätsprüfung mangelhaft gewesen sei. Schon bevor das Funding überhaupt begonnen hatte, habe die finanzierende Bank ihren Darlehensvertrag gekündigt. Auch der angegebene Bautenstand sei falsch gewesen. EVDI hielt dagegen, selbst von der Emittentin getäuscht worden zu sein. Interne Untersuchungen zur Umsetzbarkeit des Projekts hätten keine Auffälligkeiten und erst recht keine Anzeichen einer drohenden Insolvenz gezeigt. Von den Finanzierungsschwierigkeiten habe man erst im September 2022 erfahren.

LG Berlin stellt sich auf die Seite der Anleger

Das Gericht entschied, dass EVDI den Anlagevermittlungsvertrag verletzt habe und den Klägern daher ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Laut Gericht hat EVDI es versäumt, den Anlegern korrekte und vollständige Auskünfte zu geben. Besonders schwer wog das falsche „Scoring“ von 659/800 Punkten und die Einstufung in die zweitbeste Kategorie. Diese Einordnung stellte laut Gericht eine klare Täuschung dar.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern

JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern von Engel & Völkers Digital Invest zu handeln. Die Urteile des LG Berlin zeigen, dass EVDI-Anleger gute Chancen auf Schadensersatz haben. Wir beraten Sie gerne und setzen Ihre Ansprüche durch. Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen.

 

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