Mit seinem aktuellen Urteil setzt das Landgericht (LG) Augsburg die verbraucherfreundliche Rechtsprechung fort. Am 21. Februar 2022 (Aktenzeichen: 112 O 1895/21) bestätigte das Gericht den Widerruf eines Kreditvertrags mit der BMW-Bank und erspart dem Käufer dadurch Zins- und Tilgungsleistungen.
Widerrufsrecht bei Autokredit
Der Kunde erwarb 2019 einen gebrauchten BMW M550d xDrive. Zur Finanzierung des Kaufpreises von fast 41.000 Euro schloss er bei der BMW-Bank ein Darlehen über 37.480 Euro ab. Daneben leistete er eine Anzahlung von 3.500 Euro. Wenige Monate später widerrief er den Vertrag und bemängelte, dass er nicht hinreichend über die Verzugsfolgen aufgeklärt worden sei. Er zog vor Gericht, nachdem die BMW-Bank die Rückabwicklung verweigerte. Das LG Augsburg gab dem Kläger Recht. Tatsächlich fehle es bei den Angaben zum Verzugszins an dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden konkreten Prozentsatz. Wegen dieses Fehlers konnte der Kläger auch nach Fristablauf noch widerrufen. Der Kläger wurde von Zins- und Tilgungszahlungen befreit.
Fehlerhafte Angaben nicht nur bei der BMW-Bank
Fehlerhafte Angaben gibt es nicht nur in Kreditverträgen der BMW-Bank GmbH. Auch gegen die Volkswagen Bank GmbH, Santander Consumer Bank AG, RCI Banque S.A., Skoda Bank sowie die Mercedes-Bank AG und weitere wurden bereits verbraucherfreundliche Urteile erstritten (OLG Celle: Kreditwiderruf trotz Pkw-Verkauf oder LG Ravensburg: Pkw-Kredit widerrufen).
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Widerrufsmöglichkeiten
Verbraucher haben auch noch Jahre später die Möglichkeit, ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Viele Kreditverträge, die seit Juni 2010 abgeschlossen wurden, können aufgrund fehlerhafter Information widerrufen werden. Wenn auch Sie sich von ihrem Vertrag lösen möchten, lassen Sie sich in einem kostenfreien Erstgespräch mit der Fachanwältin Angelika Jackwerth über Ihre Widerrufsmöglichkeiten beraten.