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LG Berlin: Bank muss Kunden 12.649,42 Euro nach Phishing erstatten

EBay, Vinted und Etsy – Kleinanzeigenportale werden immer beliebter. Doch mit zunehmender Nutzung steigen auch die Phishing-Angriffe. Banken verweigern oft die Erstattung unrechtmäßig abgebuchter Beträge. Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Februar 2024 zeigt jedoch, dass das Geld nicht verloren sein muss: Die Bank muss einem Phishing-Opfer 12.649,42 Euro plus Anwaltskosten erstatten (Aktenzeichen: 38 O 118/23).

Kunde wollte auf Kleinanzeigenportal verkaufen

Der Mann war seit 2009 Kunde bei der Bank. Er unterhielt dort ein Girokonto mit Online-Banking. Anfang 2022 aktivierte er zusätzlich eine VISA-Debitkarte, die er über die Tan2go-App verifizierte. Im selben Jahr stellte er eine Kleinkindwiege auf einem bekannten Kleinanzeigenportal zum Verkauf ein. Eine vermeintliche Käuferin trat mit ihm in Kontakt und schlug vor, die Zahlung über die „Sicher Bezahlen“-Funktion abzuwickeln. Für den Verkäufer war diese Zahlungsmethode neu.

Unbekannte Dritte greifen Kontodaten ab – enormer Schaden

Der Mann einigte sich über den Preis und erhielt daraufhin eine SMS von einer scheinbar vertrauten Nummer mit einem Link, über den er sein Geld erhalten sollte. Zeitgleich bekam er eine Nachricht von der Bank mit einem Code. Nichtsahnend klickte er auf den Link und landete auf einer täuschend echten Kopie des Kleinanzeigenportals. Dort gab er seine Kartendaten und den Banken-Code ein. Am nächsten Tag folgte der Schock – innerhalb weniger Minuten wurden über 12.000 Euro von seinem Konto abgebucht.

LG: Bank muss Verlust erstatten und Rechtsanwaltskosten tragen

Der Kunde forderte von seiner Bank die Erstattung des abgebuchten Betrags, da er die Transaktionen nie autorisiert hatte. Die Bank wies dies jedoch zurück und argumentierte, der Kunde habe seine Kontodaten grob fahrlässig preisgegeben – er sei selbst schuld. Dagegen wehrte sich der Kunde und zog vors Gericht. Und tatsächlich: Das LG entschied, dass der Mann zwar fahrlässig gehandelt habe, die Täuschung jedoch so überzeugend war, dass er seine Pflichten nicht in grobem Maße verletzt hatte. Dies führte zu einer großen Erleichterung für ihn: Er erhält 12.649,42 Euro zurück, und die Bank muss auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.054,10 Euro übernehmen.

Bei Phishing und Spoofing an Experten wenden

Sollten Sie Opfer von Phishing oder Spoofing geworden sein und Ihre Bank oder Sparkasse die Erstattung verweigern, muss das nicht das Aus für Ihr Geld bedeuten. Gerne prüfen wir den Sachverhalt für Sie und setzen etwaige Ansprüche auch gerichtlich durch.

 

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Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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