Das Landgericht (LG) Berlin hat in seinem Urteil vom 8. April 2022 zur Widerruflichkeit von Autokrediten erneut den Verbraucherschutz gestärkt. Die S-Kreditpartner GmbH, ein Unternehmen für Auto- und Konsumentenkredite der Sparkassen muss dem Käufer nach Ausübung des Widerrufsrechts 8.185,27 Euro Wertersatz nebst 5 Prozent Zinsen zahlen.
Autokäufer trennt sich von Land Rover
Der Kläger erwarb 2017 einen Gebrauchtwagen der Marke Land Rover. Zur Finanzierung des Kaufpreises von 29.000 Euro schloss er bei der S-Kreditpartner GmbH ein Darlehen über 32.792,12 Euro inklusive einer Versicherung ab. Daneben leistete er eine Anzahlung von 2.000 Euro. Nachdem der Käufer in den ursprünglichen Vertragsunterlagen fehlerhaft informiert worden war, belehrte das Kreditinstitut den Kläger mit Schreiben vom 20. November 2018 nach. Damit war der Käufer nicht einverstanden, erklärte den Widerruf und forderte die GmbH zur Rückzahlung von 8.185,27 Euro auf. Dies akzeptierte die Sparkassentochter jedoch nicht. Sie war der Auffassung, ihr stünden wegen eines Wertersatzanspruchs Rückforderungsansprüche zu und rechnete auf. Der Verbraucher zog in der Sache vor Gericht.
LG Berlin: Kein Wertersatz bei fehlerhafter Belehrung
Das Landgericht bestätigte die Ansicht des Autokäufers. Dieser kann daher von der Sparkassen-Tochter die bereits geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen nebst Zinsen von 8.185, 27 Euro zurückzuverlangen. Zu Recht stellte das Gericht fest, dass die S-Kreditpartner GmbH keinen Wertersatz verlangen könne, da der Käufer bei Vertragsschluss nicht hinreichend über seinen Anspruch auf Wertersatz aufgeklärt worden sei. Auch mit der nachträglichen Belehrung könne die Aufklärung nicht erreicht werden.
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