Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um den Wirecard-Betrug gehen in die nächste Runde. Mit Urteil vom 03. Mai 2022 entschied das Landgericht Chemnitz (LG) in einem noch nicht rechtskräftigen Präzedenzurteil, dass Wirecard-Anleger von der Sparkasse Schadensersatz verlangen können, weil sie von ihrem Anlageberater nicht über negative Presseberichte aufgeklärt worden sind.
Wirecards´s Deep-Express-Papiere mit Totalverlust
Ein Ehepaar aus Sachsen wollte das Ersparte gewinnbringend anlegen und suchte dafür seine Hausbank, die Erzgebirgssparkasse, auf. Der Anlageberater der Sparkasse riet dem Paar, in Deep-Express-Zertifikate mit Aktien der Wirecard-AG als Basiswert zu investieren. Die Eheleute legten daraufhin zwischen März 2019 und Januar 2020 insgesamt 43.303,08 Euro in 43 dieser Papiere an. Nachdem der vermeintlich prosperierende deutsche Zahlungsdienstleister Wirecard AG aufgrund von Scheinbilanzen im zweistelligen Millionenbereich am 25. Juni 2020 Insolvenz anmeldete, brach das Unternehmen in sich zusammen (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten: LG München I: Wirecarc Aktionäer werden zur Kasse gebete und können auf Schadensersatz hoffen; OLG München: Schadensersatz im Wirecard-Skandal bleibt möglich; Wirecar: EY nach BR-Recherche heftig unter Druck – die Klagewelle rollt; LG München: Musterverfahren gegen EY eröffnet. Mit der Insolvenz des verloren die Eheleute ihre Ersparnisse, zogen vor Gericht und verklagten die Sparkasse auf Schadensersatz.
LG Chemnitz: Anlageberater muss über kritische Berichterstattung informieren
Das Landgericht sah den Anlageberater in der Verantwortung. Seine Anlageempfehlung ging auf die Einschätzung von Analysten der Emittenten Landesbank Baden-Württemberg und Nord LB zurück, die von diesem nicht ohne weiteres hätte übernommen werden dürfen. Denn das Handelsblatt und die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichteten bereits seit Jahresbeginn 2019 über mögliche Bilanzdefizite bei Wirecard. Diese Berichte hätte der Anlageberater den Kunden zur Verfügung stellen müssen. Darüber hinaus hätte sich der Berater nicht auf die Einschätzung der Analysten verlassen dürfen. Bei den Analysten handelte es sich um hausinterne, also interessengesteuerte Personen, die zur Sparkassen-Finanzgruppe gehörten. Das Gericht qualifizierte das blinde Vertrauen auf die Analysten daher als fehlerhafte Anlageberatung. Das verlorene Geld muss nun erstattet werden.
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