Das Landgericht (LG) Flensburg verurteilte am 4. Februar 2022 einen Finanzberater, Schadensersatz in Höhe von 388.071,86 Euro nebst Zinsen an eine Anlegerin zu zahlen (Aktenzeichen: 3 O 180/20). Ein weiterer Erfolg im P&R-Skandal, der generell für die Beraterhaftung Maßstäbe setzt.
Missglückte Altersvorsorge
Die Klägerin, eine Arzthelferin, hatte ein festes Ziel: den Aufbau einer Altersvorsorge. Sie wandte sich 1996 an einen Finanzberater, der ihr über viele Jahre hinweg die Investition in Seefrachtcontainer von P&R empfahl. Zwischen 1996 und 2012 schloss sie 17 Verträgen mit einer Gesamtsumme von 720.000 Euro. Von 2013 bis 2016 kam es dann zu weiteren neun Kauf- und Verwaltungsverträgen mit P&R. Mit dem angelegten Geld sollten Container erworben und durch Vermietung und anschließenden Rückkauf die Rendite erzielt werden. Die Anlage scheiterte. P&R hatte ein Schneeballsystem betrieben und ging 2018 pleite. Mietzahlungen und Rückkauferlöse blieben aus. Inzwischen verklagt der Insolvenzverwalter Anleger bereits abgewickelter Investments sogar auf Rückzahlung. All das wollte die Anlegerin nicht hinnehmen und verklagte ihre Beraterfirma.
LG Flensburg: Berater muss auf Totalverlustrisiko hinweisen
Die Anlegerin hatte Erfolg: Das Gericht stellte fest, dass die Anlageberatung fehlerhaft war und sprach der Klägerin Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals von fast 390.000 Euro zu. Der Berater hatte es versäumt, die Anlegerin auf das Risiko des Totalverlustes und das weitere Risiko, dass das Vermögen über den investierten Betrag hinaus gefährdet sein kann, hinzuweisen. Dies sei auch ungefragt aufklärungspflichtig, weil es sich um spezielle, nicht allgemein bekannte oder offensichtliche Risiken der streitgegenständlichen Direktanlage handelte. Die betroffene Anlegerin freut sich über den gewonnenen Prozess.
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