Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschied am 28. Juli 2022 in einem Phishing-Betrugsfall. Die Deutsche Bank AG muss einer Kundin 40.000 Euro erstatten (Aktenzeichen: 2-05 O 493/19).
Täter erschleichen sich Kontozugang
Die hessische Kundin staunte nicht schlecht, als sie feststellen musste, dass 40.000 Euro weniger auf ihrem Konto waren. Sie wurde Opfer einer ausgeklügelten Betrugsmasche: Die Täter hatten sich durch Phishing Zugriff auf das Online-Banking verschafft. Phishing ist eine Täuschung eines Nutzers von Internetdiensten, um diesen mit Hilfe von digitalen Mitteln wie E-Mails, SMS oder Webseiten zur Mitteilung vertraulicher Daten an Nichtberechtigte zu verleiten. Mit den sensiblen Informationen stellten sich die Betrüger eine gefälschte SIM-Karte auf die Mobilfunknummer der Kundin aus und kontrollierten damit das mobileTAN-Verfahren. Sie erschlichen sich insgesamt 40.000 Euro. Als die Geschädigte sich daraufhin an ihre Bank wandte, wurde ihr Ersatzanspruch unter Hinweis auf eine Mitschuld zurückgewiesen.
LG: Bank muss Schaden ersetzen
Die Richter des Landgerichts Frankfurt bewerteten den Sachverhalt anders: Die Klägerin hatte alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen wie Viren- und Passwortschutz beachtet und auf dem neuesten Stand gehalten. Dadurch kann ihr keine Mitschuld an der Betrugsmasche zugerechnet werden. Die Deutsche Bank AG muss den Verlust ersetzen.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei Online Betrug
Falls auch Sie Opfer einer solchen oder ähnlich gelagerten Betrugsmasche geworden sind, ist es erforderlich, schnell zu handeln! Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Die Rechtsanwälte der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche.