Risikoaufklärung erfolgte unzureichend
Das Landgericht Göttingen hat im Urteil vom 09.09.2016 bekräftigt: Wer bei einer Geldanlage über mögliche Risiken nicht umfassend informiert wird, kann sein Geld zurückverlangen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Ausgangssituation
Der Anleger hatte seine Altersrücklagen im Jahre 2004 auf besondere Empfehlung seines Versicherungsberaters in geschlossene Fonds umgeschichtet. Dabei investierte er zum einen in den Fonds GC Global Chance Fund GmbH & Co. KG mit einer Einmalzahlung in Höhe von 5.200 Euro zzgl. 5 % Agio, zum anderen in den Fonds GA Global Asset Fund GmbH & Co. KG in Höhe von 30.000 Euro zzgl. 5 % Agio Euro, wobei er diesen Betrag in monatlichen Raten á rund 105 Euro aufbrachte. Zwei Jahre später übernahm er einen zusätzlichen Ratensparvertrag über 12.000 Euro zzgl. 5 % Agio (GA Global Asset Fund GmbH & Co. KG).
Unzureichende Aufklärung des Anlegers
Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte stellte gravierende Aufklärungsmängel fest und riet zur Klageerhebung. Das Landgericht bestätigte diese Einschätzung. Nach umfangreicher Beweisaufnahme sah es Gericht es als erwiesen an, dass der Berater das Totalverlustrisiko dem Anleger gegenüber in unzulässiger Weise verharmlost hat . Auch auf die hohen Weichkosten in Höhe von 29,11 % (GA Global Asset Fund GmbH & Co. KG) sowie 34,75 % (GC Global Chance Fund GmbH & Co. KG), die bedeutend Einfluss auf die Rendite nehmen können, ist nicht hingewiesen worden. Das Gericht monierte ferner, dass der Anleger schlussendlich auch nicht auf das riskante Konzept eines Blind Pools hingewiesen worden ist.
Übergabe des Anlageprospekts
Der Prospekt stand dem Anleger nicht rechtzeitig zur Verfügung. Die Übergabe eines Anlageprospektes kann zwar zur Aufklärung genügen, dies gilt aber nur dann, wenn er rechtzeitig erfolgt ist. Eine Übergabe im oder kurz vor dem Termin hielt das Gericht jedoch im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung nicht mehr für rechtzeitig. Denn die rund 100-seitigen Prospekte mit kleinteiligen Erläuterungen seien zu umfangreich, damit eine ausreichende Recherche hätte stattfinden können.
Unzufriedene Anleger sollten ihren Fall prüfen lassen
Oft werden bei der Anlageberatung verheerende Fehler gemacht, die den Anleger später teuer zu stehen kommen. Sofern Sie sich in der geschilderten Situation wiederfinden oder sich falsch beraten fühlen, prüfen die Anwälte der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte Ihren Fall.