Nahezu jeder Bankkunde nutzt das Online-Banking und damit die praktische und schnelle Möglichkeit für Zahlungsaufträge. Aber Zahlungsverkehr im Internet ist betrugsanfällig. Geht man Betrügern auf den Leim, ist das Geld weg und die Bank verweigert oft die Erstattung. Das Landgericht Halle entschied am 23. Juni 2023, dass eine Sparkasse einem Kunden rund 40.000 Euro zurückzahlen muss (Aktenzeichen: 4 O 133/22). Gute Aussichten für Bankkunden, Recht zu bekommen.
Betrüger legen Bankkunden herein
Der Geschädigte führte einen Ein-Mann-Handwerksbetrieb und war jahrelang Kunde der örtlichen Sparkasse. Seit 2004 nahm er am Online-Banking teil. Er nutzte das TAN-Verfahren und verwendete einen TAN-Generator. Die Sparkasse vereinbarte mit dem Kunden ein Tageslimit für Überweisungen in Höhe von 10.000 Euro.
Im Oktober 2020 wurde eine E-Mail an den Kunden gesendet, die angeblich von der Sparkasse stammte und die auf eine notwendige Neukonfigurierung des TAN-Generators hinwies. Die Ehefrau, die sich seit 2003 um den betrieblichen Zahlungsverkehr ihres Mannes kümmerte, klickte auf den enthaltenen Link und gab auf einer vermeintlichen Sparkassen-Website die Daten ihres Mannes an. Anschließend erhielt sie eine Bestätigungs-Mail mit dem Hinweis, es würde sich bald ein Berater der Sparkasse melden. Dies geschah telefonisch am nächsten Tag. Der angebliche Berater gab der Ehefrau genaue Anweisungen zur Neukonfiguration den TAN-Generators, die diese gutgläubig befolgte. Anschließend erschien im TAN-Generator eine sechsstellige Nummer, die die Frau dem Berater telefonisch mitteilte. Einen Tag später erfolgte ein zweiter Anruf, bei dem der Vorgang noch zweimal wiederholt wurde.
Dann der große Schock: Über die zwei Tage waren ohne Wissen der Eheleute insgesamt über 39.000 Euro vom Tagesgeldkonto des Mannes auf dessen Geschäftskonto übertragen und anschließend sofort abgehoben worden. Das Tageslimit war ebenso drastisch erhöht worden. Der Mann ließ das Online-Banking sofort telefonisch sperren. Im Anschluss forderte er die Erstattung des abgebuchten Geldes von der Sparkasse. Schließlich habe er die Zahlungsvorgänge nie in Auftrag gegeben. Die Sparkasse wies die Forderung zurück, denn auch bei fehlender Autorisierung habe der Mann den Schaden selbst grob fahrlässig herbeigeführt, da das Paar auf den Betrug hereinfiel. Sodann ging es vor Gericht.
LG: Bank verlangte keine starke Kundenauthentifizierung
Das Gericht stellte sich hinter den langjährigen Sparkassenkunden. So muss die Sparkasse ihrem Kunden über 39.000 Euro nebst Kosten erstatten, da eine Autorisierung der Zahlungsvorgänge nicht vorlag. Denn die Sparkasse verlangt seit 2019 keine starke Kundenauthentifizierung mehr, so dass sie den Schaden des Kunden vollumfänglich zu tragen hat. Auf die Haftungsbegrenzung durch das Tageslimit kommt es nicht an. Eine Autorisierung der Erhöhung des Tageslimits war nicht erfolgt.
JACKWERTH Rechtsanwälte setzen Ansprüche bei Online-Banking-Betrug durch
Sind Sie von einem Online-Betrug betroffen, besteht akuter Handlungsbedarf. Betrug ist im Onlinebanking weit verbreitet und aufgrund immer neuer Methoden kaum erkennbar. Weigert sich die Bank oder Sparkasse, das verlorene Geld zu erstatten, sollten Sie Experten einschalten.