Die private Altersvorsorge ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Doch was, wenn sich die vermeintlich sichere Altersvorsorge als unsicheres und risikoreiches Nachrangdarlehen entpuppt? Das Landgericht (LG) Hamburg hat mit Urteil vom 14. April 2023 Steuerberatern einen Schadensersatz in Höhe von 20.800 Euro nebst Zinsen zugesprochen, nachdem sich der angebliche Erwerb von Miteigentum an einer Wohnung als unerlaubtes Bankgeschäft herausstellte (Aktenzeichen: 326 O 123/20).
Verbotenes Geschäft statt Miteigentum
Die Steuerberater waren auf der Suche nach einer neuen betrieblichen Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter. Nach Beratung durch die Beklagte entschieden sich die Steuerberater für den Erwerb eines Miteigentumsanteils an einer Wohnung. Es wurde ein sogenannter Kauf-, Miet- und Kaufvertrag geschlossen, mit dem sie sich zum Rückverkauf und Rückübereignung des Wohnungsteils verpflichteten. Durch den Miteigentumsanteil sollte die Steuerberatergesellschaft jährlich 9 Prozent der Mieten erhalten. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Steuerberater niemals Miteigentum an der Wohnung erworben hatten, sondern lediglich ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit Rangrücktrittsklausel.
Keine Aufklärung über Nachrang
Das Gericht gab dem Schadensersatzanspruch der Steuerberater statt. Durch die vorliegende Vertragskonstellation lag trotz der Bezeichnung als Kaufvertrag ein Darlehensvertrag vor. Ein Darlehensvertrag ist aber nur dann wirksam, wenn hierfür eine behördliche Erlaubnis vorliegt. Das gilt auch für den hier vorliegenden qualifizierten Rangrücktritt, weil dieser nicht transparent genug war. Nachrangdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsvereinbarung haben den Nachteil, dass sie im Insolvenzverfahren erst nachrangig berücksichtigt werden und Anleger dadurch auch ganz ausfallen können. Über dieses Risiko musste besonders belehrt werden. Da dies im vorliegenden Fall nicht geschehen ist und die Beklagte zu dem unerlaubten Geschäft Beihilfe geleistet hatte, sprach das Gericht der klagenden Steuerkanzlei Schadensersatz von 20.800 Euro zu.
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Bestimmte Anlage bergen ein besonders hohes Risiko. Dazu gehören auch Darlehen mit sogenannten Rangrücktrittsklauseln. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust. Wirksam ist eine solche Vereinbarung aber nur, wenn ausreichend über den Rangrücktritt aufgeklärt wurde. Gerne prüfen wir Ihre Verträge und unterstützen Sie bei einem weiteren Vorgehen.