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LG Hamburg: Urlauber erhält über 8.000 Euro nach Kreditkartendiebstahl zurück

Böse Überraschung im Urlaub: Wird die Kreditkarte gestohlen und Geld von unbekannten Tätern abgehoben, verweigern Banken oft die Erstattung. Dass das Geld dennoch nicht verloren ist, zeigt ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg vom 15.12.2023. Ein Urlauber erhält nach Diebstahl seiner Kreditkarte 8.069,85 Euro von seiner Bank zurück, plus 887,03 Euro für außergerichtliche Anwaltskosten. (Aktenzeichen: 318 O 21/23).

Kartenklau in Kapstadt

Der Betroffene verbrachte seinen Familienurlaub in Kapstadt und wollte dort an einem Kiosk Bargeld am Automaten abheben. Er verwendete eine VISA-Kreditkarte mit einem monatlichen Verfügungsrahmen von 2.500 Euro, die ihm von seiner Bank ausgestellt worden war. Trotz korrekter PIN-Eingabe zeigte der Automat eine Fehlermeldung. Während des Abhebevorgangs wurde der Urlauber von einer Frau und einem uniformierten Mann angesprochen, die ihn in ein Gespräch verwickeln wollten. Misstrauisch geworden, brach der Urlauber den Vorgang ab und stellte kurz darauf fest, dass seine Karte verschwunden war.

Täter heben mehrere tausend Euro ab – Bank verweigert Rückerstattung

Im Anschluss wurden drei Zahlungen in Höhe von insgesamt 8.069,85 Euro vom Kreditkartenkonto des Mannes vorgenommen. Dieser ließ seine Kreditkarte umgehend sperren und erstattete Anzeige bei der örtlichen Polizei. Danach forderte er das Geld von seiner Bank zurück und gab an, seine PIN sei durch den uniformierten Mann ausgespäht worden und die Kreditkarte gestohlen worden. Die Bank verweigerte jedoch die Erstattung. Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt, da er trotz der bedrohlichen Situation den Vorgang erst spät abgebrochen habe.

Urlauber gewinnt vor Gericht und hält volle Summe zurück

Das ließ sich der Urlauber nicht gefallen und zog vor Gericht – mit Erfolg. Das LG stellte fest, dass der Urlauber sich nicht grob fahrlässig verhalten hatte. Er könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass der Mann im Kiosk seine PIN ausspähte, da er diese immerhin mit einer Hand verdeckte. Der Geschädigte erhält nun die volle Summe von seiner Bank zurück. Zudem muss die Bank auch die außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 887,03 Euro übernehmen.

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