Ein gefährlicher Link: Erhalten Kunden eine SMS, die vermeintlich von ihrer Bank stammt und klicken auf den enthaltenen Link, kann das erheblichen Schaden anrichten. Das Landgericht (LG) Hannover sprach einem Bankkunden am 30. Januar 2025 einen Erstattungsanspruch gegen eine Volksbank in Höhe von 17.010 Euro nebst Anwaltskosten zu, nachdem dieser Opfer eines Onlinebanking-Betrugs wurde (Aktenzeichen: 4 O 62/24, nicht rechtskräftig).
Opfer unterhielt mehrere Konten bei der Volksbank
Dem Rechtsstreit gingen mehrere nicht autorisierte Abbuchungen vom Konto des Volksbank-Kunden voraus. Der Mann unterhielt zwei Konten bei der Bank und nutzte das Online-Banking. Für dieses verwendete er sein iPhone, auf dem er die VR-Banking-App und die VR SecureGo plus-App zur Autorisierung von Transaktionen installiert hatte. Über die Apps können Kunden auch digitale Girokarten freischalten, wofür eine TAN zur Autorisierung erforderlich ist.
Volksbank-Konto geplündert
Im Februar 2023 erhielt der Kunde eine SMS, die angeblich von der Volksbank stammte. Sie forderte ihn auf, einen Link anzuklicken, um ein angebliches Auslaufen der Sicherheits-App zu verhindern. Wenige Wochen später erhielt der Kunde eine ähnliche SMS mit einem weiteren Link. Einen Tag später wurden mithilfe einer TAN zwei digitale Girocards für seine Konten freigeschaltet. Unbekannte Täter hatten dadurch Zugriff und es kam zu Abbuchungen in Höhe von insgesamt 17.010 Euro.
Kunde geht vor Gericht – Volksbank muss Schaden erstatten
Der Kunde forderte von der Volksbank sofortige Erstattung der Beträge, da er die Zahlungen nie autorisiert hatte. Die Bank verweigerte die Rückzahlung und warf ihm vor, seine Zugangsdaten über den SMS-Link preisgegeben und die Zahlungen mit einer TAN bestätigt zu haben. Vor Gericht konnte der Kläger jedoch einen Erfolg erzielen: Das Gericht sprach ihm einen Anspruch auf Erstattung der 17.010 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 1.214,99 Euro zu. Die Volksbank konnte nicht nachweisen, dass der Kunde die Abbuchungen grob fahrlässig autorisiert hatte. Der Kunde kann nun aufatmen.
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