In Notsituationen hilft man sich in der Familie aus. Doch bei Privatdarlehen kann es schwierig werden. In einem solchen Fall sorgte das Landgericht (LG) Itzehoe mit einem Urteil vom 27. März 2024 für Klarheit. Die Großmutter darf insgesamt 17.500 Euro von ihrem Enkelsohn zurückfordern (Aktenzeichen: 6 O 239/23).
Großmutter gewährte Enkel Darlehen für Meistertitel
Eine Großmutter gewährte ihrem Enkel ein zinsloses Darlehen, um ihm den Besuch der Meisterschule zu ermöglichen. In den Jahren 2016 und 2017 überwies sie ihm insgesamt 17.500 Euro als „zinsloses Darlehen“, damit er seinen Meistertitel als Tischler erlangen konnte. Doch kurz darauf brach der Enkel die Meisterschule ab.
Enkel zahlt Darlehen nicht zurück
In der Folgezeit war der Enkel zeitweise krankheitsbedingt arbeitsunfähig und versuchte, sich beruflich neu zu orientieren. Nach dem Abbruch der Meisterschule sprachen die Großmutter und ihr Enkel mehrfach über die Rückzahlung des Darlehens. Der Enkel erklärte, dass er nicht in der Lage sei, das Geld zurückzuzahlen. Im Jahr 2022 ließ die Großmutter das Darlehen durch einen Anwalt kündigen und forderte die Rückzahlung der vollen Summe innerhalb von drei Monaten. Der Enkel versprach daraufhin, das Geld zurückzuzahlen, kam diesem Versprechen jedoch nicht nach.
LG Itzehoe: Großmutter bekommt Geld zurück
Nachdem die Großmutter vor Gericht gezogen war, verurteilte das Gericht den Enkelsohn zur Rückzahlung von 17.500 Euro zuzüglich Zinsen. Es stellte fest, dass das zinslose Darlehen von der Großmutter in 2022 mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden konnte. Es war klar vereinbart, dass das Geld kein Geschenk, sondern ein Darlehen war und die Rückzahlung nicht an das Bestehen des Meistertitels geknüpft war. Auch der Verjährungseinwand ging ins Leere. Für die Großmutter bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung, da sie die volle Darlehenssumme von 17.500 Euro zurückerhält.
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