LG Karlsruhe: Sparkasse muss 42.000 Euro nach Apple-Pay-Betrug erstatten

Onlinebanking – praktisch, aber nicht immer sicher. Unbekannte Täter nutzen vermehrt Phishing-Angriffe, um auf Kundenkonten zuzugreifen, was oft zu erheblichen finanziellen Schäden führt. Umso erfreulicher: Das Landgericht (LG) Karlsruhe sprach einem Phishing-Opfer am 23. November 2023 die Erstattung von 42.182,68 Euro sowie 1.877,11 Euro Rechtsverfolgungskosten durch die Sparkasse zu (Aktenzeichen: 2 O 312/22).

Mann will in Urlaub fliegen – Konto leergeräumt

Das spätere Phishing-Opfer war Kunde einer Sparkasse und unterhielt bei dieser ein Girokonto mit einem täglichen Verfügungsrahmen von 1.000 Euro. Im Jahr 2022 wollte der Mann am Flughafen vor dem Antritt einer Urlaubsreise mit der Kreditkarte bezahlen – doch die Zahlung schlug fehl. Daraufhin überprüfte er seinen Kontostand und erlitt einen Schock: Statt des erwarteten Guthabens von mehr als 42.000 Euro zeigte sich ein Negativsaldo von knapp 1.000 Euro. Der Mann ließ sein Konto sofort sperren und erstattete Anzeige.

Täter kauften mit Geld des Klägers über Apple-Pay ein

Wie sich herausstellte, hatten sich unbekannte Täter durch eine Phishing-Nachricht Zugriff auf das Konto des Mannes verschafft. Sie richteten Apple Pay auf ihren eigenen Smartphones ein und brachten den ahnungslosen Kontoinhaber dazu, den Zugriff über das Push-TAN-Verfahren zu bestätigen. Als der Mann die unautorisierten Abbuchungen bemerkte, forderte er die Sparkasse zur Erstattung des Betrags auf, da er die Zahlungen nie genehmigt hatte. Die Sparkasse wies seine Forderung zurück und warf ihm vor, durch grob fahrlässiges Verhalten seine Online-Banking-Daten preisgegeben zu haben.

LG: Kunde erhält volle Summe zurück

Vor Gericht konnte der Kläger einen Erfolg verbuchen: Das LG sprach ihm die Erstattung der vollen Summe sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.877,11 Euro zu. Es stellte fest, dass der Geschädigte die Zahlungen weder autorisiert noch grob fahrlässig gehandelt hat. Das Gericht argumentierte, dass der Zugriff Dritter über das Push-TAN-Verfahren bislang wenig bekannt sei und daher für Kunden kaum als verdächtig erkannt werden könne. Ein Erfolg auf ganzer Linie!

JACKWERTH Rechtsanwälte bei Phishing und Betrug einschalten

Wenn Sie Opfer eines Online-Banking-Betrugs oder einer Phishing-Attacke geworden sind, besteht möglicherweise auch für Sie die Chance, Ihr Geld von Ihrer Bank oder Sparkasse zurückzuerhalten. Als Experten im Bankrecht prüfen wir Ihre Ansprüche sorgfältig und setzen diese bei Bedarf auch gerichtlich für Sie durch.

 

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