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LG Kassel: 90-Jähriger erhält Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

Ungleichbehandlung im Alltag: Dass Verbraucher auch bei Bankgeschäften diskriminiert werden, zeigt ein Urteil des Landgerichts (LG) Kassel vom 23. September 2024. Einer Bank wurde auferlegt, einem damals 90-Jährigen 3.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, weil ihm aufgrund seines Alters die Ausstellung einer Kreditkarte verweigert wurde. Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen: 4 S 139/23).

Pensionär beantragte Kreditkarte – Bank verweigerte Ausstellung

Dem Urteil lag der Fall eines Pensionärs zugrunde, der 2022 im Alter von 88 Jahren eine Kreditkarte beantragte. Die Bank lehnte seinen Antrag mit der Begründung ab, dass sein Alter ein Risiko darstelle, da unklar sei, ob der Kunde den gewährten Kredit zurückzahlen könne. Der Pensionär akzeptierte diese Entscheidung jedoch nicht und zog vor Gericht, da er die altersbedingte Ablehnung als Diskriminierung empfand.

AG spricht Schmerzensgeld zu – Bank geht in Berufung

Zunächst wurde der Fall vor dem Amtsgericht (AG) Kassel verhandelt, wo der Kunde einen ersten Erfolg verbuchen konnte . Das Gericht wertete die Ablehnung des Kreditkartenantrags aufgrund des hohen Alters als rechtswidrige Benachteiligung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und sprach dem Mann 3.000 Euro Schmerzensgeld zu. Die Bank akzeptierte dieses Urteil jedoch nicht und legte Berufung beim Landgericht (LG) ein.

LG: Altersdiskriminierung bei Kreditkartenanträgen unzulässig

Auch das Landgericht (LG) stellte sich auf die Seite des Pensionärs. Die altersbedingte Ablehnung seines Kreditkartenantrags wertete das Gericht als rechtswidrige Benachteiligung. Es betonte, dass das Interesse des Klägers an einem Zugang zu einem gängigen Zahlungsmittel schwerer wiege als das wirtschaftliche Risiko der Bank, das durch einen möglichen Zahlungsausfall im Todesfall des Kunden entstehen könnte. Zudem bestätigte das Gericht die Angemessenheit des Schmerzensgeldes in Höhe von 3.000 Euro. Das Urteil verdeutlicht: Verbraucher sind bei altersbedingten Diskriminierungen durch Banken und Sparkassen nicht schutzlos.

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