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LG Mühlhausen: VR Bank Westthüringen eG muss Kundin 25.000 Euro erstatten

Darlehenskündigungen sind ein sensibles Thema. Streitigkeiten können langwierig und teuer sein. Das Landgericht (LG) Mühlhausen wies jetzt die Klage der VR Bank Westthüringen mit Urteil vom 6. Februar 2024 (Aktenzeichen: 3 O 459/19) ab, mit der diese gegen die Vollstreckung einer Kundin aus einem Kostentitel vorgehen wollte. Die Kundin kann ihren Anspruch in Höhe von rund 25.000 Euro durchsetzen.

Kundin nahm Investitionskredit auf

Im Jahr 2016 nahm die Kundin bei der VR Bank Westthüringen eG einen Investitionskredit auf, um damit die Sanierung eines Gebäudes in Erfurt zu finanzieren. Wie es in diesen Fällen üblich ist, unterwarf sich die Darlehensnehmerin zur Besicherung der sofortigen Zwangsvollstreckung. Das Darlehen belief sich auf eine Summe von 250.000 Euro.

Bank kündigt Darlehen

In der Folgezeit kam es zu Planungsänderungen betreffend die Sanierung. Infolgedessen verlangte die Bank von der Kundin mehrfach verschiedene Unterlagen und Auskünfte, welche ihr sukzessive vorgelegt wurden. Offen blieb allerdings die Frage, wie die Bankkundin eine Finanzierungslücke von 110.000 Euro schließen wollte. Da die Bank dies nicht hinnehmen wollte, kündigte sie im Jahr 2018 den Darlehensvertrag. Die Kundin widersprach der Kündigung und argumentierte, es fehle an Originalvollmachten.

Kundin wehrt sich gegen Vollstreckung der VR Bank und vollstreckt dann selbst

Als die Bank daraufhin ihre Forderung gegen die Kundin vollstrecken wollte, wehrte Letztere sich erfolgreich. Ein Gericht sprach ihr für die entstandenen Kosten einen Anspruch gegen die Bank in Höhe von knapp 25.000 Euro zu. Da die bereits erklärte Kündigung hierdurch unwirksam wurde, erklärte die Bank im April 2019 erneut die Kündigung des Darlehensvertrages. Um ihren Anspruch über die 25.000 Euro durchzusetzen, betrieb die Kundin jetzt gegen die Bank die Zwangsvollstreckung. Hiergegen wehrte sich die Bank nun vor dem LG Mühlhausen. Ihre Kündigung sei wirksam und die Rückzahlung des Darlehens in voller Summe fällig. Die Kundin war dagegen überzeugt, dass die Kündigung bereits verfristet war.

LG: Vollstreckung gegen Bank zulässig

Das Gericht stellte sich aber hinter die Kundin. Es entschied, dass zwar ein Kündigungsgrund vorlag, weil die Kundin wichtige Dokumente nicht erteilt habe. Allerdings sei die darauf beruhende Kündigung nicht innerhalb der erforderlichen Kündigungsfrist erklärt worden. Die VR Bank wartete trotz Kenntnis vom Kündigungsgrund vier Monate, bevor sie die Kündigung erklärte. Die Bankkundin kann ihren Anspruch durchsetzen.

Wehren Sie sich gegen unberechtigte Vollstreckung!

Eine Darlehenskündigung kann überraschend und zugleich belastend sein. Das gilt erst recht, wenn die Bank alsbald mit der Vollstreckung in Ihr Haus, Ihr Einkommen oder sonstige Werte beginnt und der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür steht. Umso wichtiger ist es, Ihre Rechte zu kennen und wahrzunehmen. Als Experten auf dem Gebiet des Bankrechts bieten JACKWERTH Rechtsanwälte fachkundige Lösungen zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche an.

 

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