Der größte Finanzkrimi der deutschen Geschichte nimmt Fahrt auf: Mit Beschluss vom 21. September 2022 gab die vierte Strafkammer des Landgerichts (LG) München I der Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun statt. Die Erkenntnisse aus diesem Verfahren helfen im Schadensersatzprozess.
Der Finanzskandal geht in die nächste Runde
Der Untergang des hochgelobten Zahlungsdienstleisters Wirecard am 18. Juni 2020 begann laut Anklage schon 2015 mit der Fälschung von Bilanzzahlen, die den Kurswert des FinTech-Unternehmens nach oben trieben. Vor mehr als zwei Jahren wurden diese Scheinbuchungen im Milliardenbereich dann aufgedeckt. Nach dem Absturz der Aktie und der Insolvenz des ehemaligen Technologieriesen verloren viele Anleger ihr Erspartes.
Braun als Initiator des Betruges?
Die Staatsanwaltschaft München I belastet den ehemaligen Firmenchef Braun schwer. Dieser soll, neben dem weiterhin auf der Flucht befindlichen ehemaligen Vorstandsmitglied Jan Marsalek, Hauptinitiator der Bilanzfälschung des Unternehmens gewesen sein. Braun sitzt bereits seit knapp zwei Jahren wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Neben ihm sitzen zwei weitere Top-Manager des ehemaligen DAX-Konzerns auf der Anklagebank. Die über 400 Seiten lange Anklageschrift der Staatsanwaltschaft spricht von Marktmanipulation, Untreue und gewerbsmäßigem Betrug. Braun beteuert seine Unwissenheit bis heute und schweigt zu den Geschehnissen.
JACKWERTH Rechtsanwälte sind die Experten
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