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LG Potsdam: Ehepaar muss Darlehen des Sohnes nicht zurückzahlen

Um zu helfen,  übernehmen Familienmitglieder nicht selten die Mithaftung für Darlehensverträge. Doch wenn der Darlehensnehmer ausfällt, fordern Banken oft das Geld von den Angehörigen. Das ist nicht immer rechtens, wie das Landgericht (LG) Potsdam am 12. Juli 2023 entschied. Ein Ehepaar muss das Darlehen ihres Sohnes nach dessen Tod  nicht zurückzahlen (Aktenzeichen: 8 O 181/22).

Ehepaar schloss zusammen mit Sohn Darlehensverträge ab

Das Ehepaar schloss im Jahr 2014 gemeinsam mit ihrem Sohn zwei Darlehensverträge mit einer Bank ab, um insgesamt 159.500 Euro für den Hauskauf des Sohnes zu finanzieren. Im Gegenzug sollten seine Eltern mit im Haus wohnen. Die monatlichen Raten für die Rückzahlung betrugen insgesamt 632,43 Euro. Obwohl der Sohn allein die Raten zahlte und nur sein Konto im Vertrag angegeben war, wurden die Eltern als Mitdarlehensnehmer bezeichnet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Darlehensverträge waren die Eltern 66 und 68 Jahre alt und bezogen eine Rente von lediglich 1.150,58 Euro und 885,71 Euro zuzüglich. eines Minijobgehalts von 400 Euro.

Ehepaar übernahm persönliche Haftung

Im Jahr 2015 schloss der Sohn allein den Kaufvertrag über das Haus. Die Bank verlangte eine Sicherung in Form einer Grundschuld in Höhe von 139.500 Euro. Das Ehepaar übernahm die persönliche Haftung dafür. Im Jahr 2021 verstarb der Sohn. Das Ehepaar bat die Bank um Entlassung aus der Haftung, da sie aufgrund ihrer geringen Rentenzahlungen nicht in der Lage sei, die Darlehensraten zu zahlen. Auch seien sie nicht ausreichend über ihre persönliche Haftung informiert worden. Die Bank lehnte dies ab; schließlich seien die beiden selbst Darlehensnehmer geworden. Daraufhin erhob das Ehepaar Klage.

LG: Darlehen wegen finanzieller Überforderung sittenwidrig

Das Gericht entschied zugunsten des Ehepaars und stellte fest, dass sie aufgrund ihres fehlenden eigenen Interesses am Darlehensvertrag keine echten Darlehensnehmer waren. Angesichts ihrer geringen Rentenzahlungen und der hohen Zinslast von insgesamt 456,33 Euro pro Monat waren sie finanziell überfordert, dass der Darlehensvertrag ihnen gegenüber als sittenwidrig anzusehen sei. Daher kann die Bank von ihnen nicht die Rückzahlung der Darlehenssumme verlangen. Zusätzlich muss die Bank die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.855,92 Euro erstatten.

Darlehensverträge sind häufig Gegenstand von rechtlichen Streitigkeiten. In diesem Zusammenhang können sich auch für Sie geldwerte Ansprüche ergeben. Als Experten für Bankrecht prüfen wir Ihre Darlehensverträge und setzen gegebenenfalls Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.

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