Wieder einmal traf das Landgericht (LG) Ravensburg eine verbraucherfreundliche Entscheidung. Wie in einem aktuellen Urteil vom 3. August 2022 zu lesen ist, war auch der Widerruf eines VW-Fahrers wirksam. Die beklagte Bank muss ihm 3.049,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zahlen.
VW Passat mit Kredit bestmöglich loswerden
Der Autokäufer schloss 2016 mit der beklagten Volkswagen Bank GmbH einen Darlehensvertrag über 42.082,50 Euro ab, um damit einen Gebrauchtwagen des Typs VW Passat Variant finanzieren zu können. Mit Schreiben vom 14. Juni 2020 und damit vier Jahre nach Vertragsschluss, widerrief der Kläger den Darlehensvertrag wegen fehlerhafter Pflichtangaben. Nachdem die Bank den Widerruf zunächst abgewiesen hatte, erklärte sie sich schließlich mit dem Widerruf einverstanden, verweigerte jedoch die noch offene Rückzahlung. Das ließ sich der Verbraucher nicht gefallen und reichte Klage ein.
LG Ravensburg: Widerruf bringt bares Geld
Zu Recht, wie sich nach dem Urteil des LG Ravensburg herausstellte. Die Volkswagen Bank GmbH wurde verurteilt, an den Kläger eine Zahlung von 3.049,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz sowie den Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten zu leisten. Die Rechnung ist kompliziert. Den Zins- und Tilgungszahlungen des Klägers standen hier Ersatzansprüche wegen des Wertverlustes, der gezahlten Zinsen sowie wegen des erhaltenen Versicherungsschutzes entgegen. Aber nicht immer sind diese Abzüge rechtens. Welcher Betrag einem Kreditnehmer am Ende zusteht, ist daher Sache des Einzelfalles. Das Auto muss aber in der Regel vorher an die Bank überstellt werden.
JACKWERTH Rechtsanwälte informieren, wann sich Widerruf lohnt
Viele Verbraucher nutzen die Chance, den Kreditvertrag für ihr Auto zu widerrufen. Denn viele Kreditverträge, die seit Juni 2010 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Informationen. Wenn auch Sie sich von Ihrem Vertrag lösen möchten, melden Sie sich gerne bei den Experten der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte.