LG Stuttgart zu UniImmo Wohnen ZBI: Wichtiger Erfolg für Anlegerin nach Falschberatung

Sicherheit steht für viele Anleger an erster Stelle – doch nicht jede Empfehlung hält, was sie verspricht. Am 15. Mai 2025 bestätigte das Landgericht (LG) Stuttgart (Az. 12 O 287/24), dass eine Anlegerin nach der Empfehlung des Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI durch die Volksbank Böblingen Anspruch auf Schadenersatz hat. Das Urteil zeigt: Anleger können sich gegen Falschberatung erfolgreich wehren!

Kundin wünschte sichere Anlage

Im Jahr 2023 ließ sich die Anlegerin von einer Mitarbeiterin der Bank zu einer Geldanlage in Höhe von 20.000 Euro beraten. Die Kundin beschrieb sich dabei als sicherheitsorientiert und suchte ein risikoarmes Investment. Daraufhin empfahl ihr die Mitarbeiterin, jeweils 5.000 Euro in einen Aktienfonds, ein Zertifikat sowie in den offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI zu investieren. Die Kundin gab an, keine Erfahrungen mit den beiden letztgenannten Anlageformen zu haben.

Bankberaterin empfahl riskante Anlage – Kundin will Geld zurück

Auf Empfehlung der Mitarbeiterin investierte die Anlegerin 5.000 Euro in den Fonds UniImmo Wohnen ZBI. Zum Zeitpunkt des Kaufs war der Fonds mit der Risikoklasse 1 (niedriges Risiko) eingestuft – vergleichbar mit der Bewertung von Festgeld (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten). Was ihr jedoch nicht erklärt wurde: Offene Immobilienfonds können erheblichen Schwankungen unterliegen und sind keineswegs risikofrei. Erst später wurde der Anlegerin das tatsächliche Risiko bewusst – und sie forderte Schadensersatz von der Bank.

LG: Bank verletzte Vertragspflicht – Schadensersatz für Anlegerin

Das LG stellte fest, dass die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat. Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI wurde der unerfahrenen Klägerin fälschlich als sicher wie Festgeld empfohlen. Tatsächlich unterliegt der Fonds erheblichen Wertschwankungen, die nicht ausreichend erläutert wurden. Die Empfehlung war somit ungeeignet und passte nicht zur vereinbarten risikoarmen Strategie. Die Volksbank wurde zu Schadensersatz verpflichtet.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Ihre Experten bei falscher Anlageberatung

JACKWERTH Rechtsanwälte erleben immer wieder, wie Anleger fehlerhaft beraten werden – zuletzt verstärkt bei offenen Immobilienfonds. Als erfahrene Spezialisten im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen wir Ihre Ansprüche und setzen diese, wenn nötig, gerichtlich durch.

 

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