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MCE Fonds: Anleger fordern Schadensersatz

MCE Fonds stehen für eine Vernichtung von Anlegergeldern. Von 2008 bis 2012 investierten mehr als 6.000 Anleger rund 200 Millionen Euro in zehn Fonds der MCE Schiffskapital AG. Mit diesem Geld sollten Beteiligungen am Zweitmarkt preiswert eingekauft und damit von der Krise am Schiffsmarkt profitiert werden. Inzwischen jedoch sind Fonds und Gesellschaften pleite, aus MCE Schiffskapital AG wurde Alphabet Kapital AG und aus der MCE Treuhand die Alphabet Treuhand. Insolvenzverfahren laufen zu folgenden MCE-Fonds:

  • MCE Erste Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Zweite Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Fonds 04 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Fonds 05 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Fonds 07 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Fonds 10 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

Ein Konzept zum Nachteil der Anleger

Das Konzept der Zweimarktfonds bestand darin, in ein Portfolio bereits bestehender Schiffsbeteiligungen zu investieren, die über den Zweitmarkt erworben wurden. Der Fonds zeichnet sich durch eine Besonderheit aus: In der Anfangsphase verzichteten die Gründungsgesellschafter auf Gebühren, strichen jedoch dafür später umso mehr davon ein. Ein Beispiel: Bei dem MCE Fonds 04 erhielten die Gründer trotz einer Beteiligung an dem Fonds von nur 0,9 Prozent einen Anteil von acht Prozent ausgezahlt. Damit haben die Gründungsgesellschafter lange vor der Insolvenz ihren Gewinn gesichert. Außerdem dienten die Fonds wohl auch als Unterstützungsfonds für andere Schiffsanlagen der Initiatoren. Aufgrund der Insolvenzen droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einzahlungen. Auch über die zunächst erhaltenen Ausschüttungen können sie sich möglicherweise nicht lange freuen – im schlimmsten Fall werden diese vom Insolvenzverwalter zurückgefordert.

Anleger nutzen ihre Chance

Doch Anleger stehen nicht ohne Rechte dar. Wurde die Anlage von einer Bank oder einem Vermittler empfohlen, gilt: Im Rahmen einer Anlageberatung ist der Berater zu richtiger vollständiger Information über alle wichtigen Umstände verpflichtet. Dabei hat der Berater einerseits die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden, andererseits aber auch die generellen Risiken der Anlage zu berücksichtigen. Da es sich bei den MCE Fonds um unternehmerische Beteiligungen handelt, durften solche Anlagen nicht als praktisch risikofrei und als sichere Altersvorsorge angeboten werden. Das Verschweigen des Totalverlustrisikos stellt ebenfalls eine eklatante Pflichtverletzung dar, die dem Anleger zu Schadensersatzansprüchen verhelfen kann. Bei den MCE Fonds ferner aufklärungspflichtig war das Risiko einer wieder auflebenden Kommanditistenhaftung. Damit ist das Risiko gemeint, erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzahlen zu müssen. Gerade dieses Risiko droht sich jetzt zu verwirklichen.

Ansprüche sichern – Verjährung vermeiden

War die Beratung fehlerhaft, bestehen gute Chancen, den Bankberater oder den Anlagevermittler auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch ist auf Rückzahlung der Einzahlungen abzüglich erhaltener Ausschüttungen nebst gesetzlicher Zinsen von fünf Prozent über dem Basiszinssatz gerichtet. Gleichzeitig ist der Anleger von einer etwaigen Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter frei zu stellen.

Betroffenen Anlegern bleibt allerdings nicht viel Zeit. Denn Ansprüche unterliegen der sogenannten Verjährung. Als Verjährung bezeichnet man den bloßen Zeitablauf mit der Folge, dass ein bestehender Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Da es verschiedene Fristenläufe gibt, ist Verjährung nicht ohne weiteres festzustellen. In jedem Fall aber endet die Frist nach Ablauf von zehn Jahren.

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Um Ansprüche zu sichern sollten Anleger jetzt handeln. Als etablierte Fachkanzlei mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten wir Sie umfassend über Ihre Handlungsmöglichkeiten.

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