Gute Nachrichten für MW-Anleger: Das Landgericht (LG) Essen verurteilte die Fincap Global Investments GmbH als Nachfolgerin der MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH am 13. Februar 2025 zu Schadensersatz von 77.829,59 Euro nebst Zinsen (nicht rechtskräftig). Das von JACKWERTH Rechtsanwälte erstrittene Urteil unterstreicht erneut, dass Anlegern im Falle eines Scheiterns ihrer Altersvorsorge geholfen werden kann.
Irreführung und fehlende BaFin-Zulassung – was passiert ist
Der Kläger wollte seine Altersvorsorge absichern und vertraute dabei auf die Anlageempfehlungen der MW Group. Das Unternehmen warb mit lukrativen und sicheren Investments in belgische Genossenschaften und deren Nachfolgemodellen, verfügte jedoch nie über eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Das angeblich vielversprechende Geschäftsmodell entpuppte sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sogar als Täuschungskonstrukt: Statt Anlegergelder tatsächlich in Genossenschaften zu investieren, wurden vermeintliche Erträge durch Einzahlungen neuer Anleger generiert – ein typisches Schneeballsystem. Schlimmer noch: Die Genossenschaft, in die der Kläger investiert hatte, existierte offenbar gar nicht. Der Kläger wartete vergeblich auf die Zins- und Rückzahlung seines Geldes und reichte mithilfe von JACKWERTH Rechtsanwälte Klage ein.
Urteil des LG Essen: Schadensersatz für den Anleger
Das LG Essen stellte in seinem Urteil fest, dass die damalige WM Vermögensberatung ihre gesetzlichen Aufklärungspflichten in schwerwiegender Weise verletzt hat. Besonders brisant: Das Unternehmen vermittelte nach Auffassung des Gerichts wider besseren Wissens eine Beteiligung an einer nicht existenten Genossenschaft und pries das Investment als sichere Altersvorsorge an.
Das Gericht kam zu dem eindeutigen Schluss, dass die fehlerhafte Beratung und die fehlende behördliche Zulassung erhebliche finanzielle Schäden beim Anleger zur Folge haben. Daher verurteilte es die in Fincap Global Investments GmbH umbenannte Gesellschaft zu vollständigem Schadensersatz und Freistellung von allen wirtschaftlichen und steuerlichen Nachteilen, die dem Kläger noch aus der Anlage entstehen könnten.
Dieses Urteil unterstreicht einmal mehr, dass Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht Konsequenzen haben – Anleger können sich wehren und ihr Geld zurückfordern.
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