Immer mehr Betroffene des P&R-Anlageskandals kämpfen darum, einen Teil ihrer Investitionen zu retten. Nachdem JACKWERTH Rechtsanwälte für einen Anleger bereits im Juli 2019 am Landgericht München Klage eingereicht hat, schließt sich eine weitere Klage vor dem Landgericht in Hannover an. In diesem neuen Verfahren geht es um Schadensersatzansprüche über 32.000 Euro, die ein anderer Mandant der Göttinger Rechtsanwältin Angelika Jackwerth für sich geltend macht. Eines eint die Betroffenen: sie fühlen sich von dem Geschäftsgebaren der Verantwortlichen rund um den P&R-Initiator Heinz Roth auf das Übelste getäuscht.
Gefangen in der Insolvenz
In der ohnehin unerfreulichen Lage erreicht die P&R-Anleger aktuell ein weiteres Schreiben des P&R-Insolvenzverwalters. Jetzt sollen auch diejenigen P&R-Anleger, deren Kaufverträge zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung im März 2018 längst abgelaufen waren, Hemmungsvereinbarungen unterschreiben. Damit sollen wechselseitig Ansprüche gehemmt und damit vorläufig eingefroren werden. Grund hierfür sind mögliche Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters, die dieser sonst einklagen müsste. Von der Rückzahlung aus diesen längst abgewickelten Altfällen wären wohl nicht nur Mietauszahlungen, sondern gegebenenfalls auch von P&R geleistete Rückzahlungen betroffen – ein großer Schock für viele Anleger.
Strafrechtliche Aufarbeitung stockt
Nachdem P&R über mehr als 50 Jahre im Containergeschäft für Kapitalanleger tätig war, mussten ihre Unternehmen Anfang 2018 Insolvenz anmelden. Heraus kam, dass ein Großteil der verkauften Container gar nicht existierten. Während die komplizierte Sachlage seitens des Insolvenzverwalters untersucht wurde, ermittelte gleichzeitig die Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen. Das Verfahren gegen den Drahtzieher Roth dürfte jedoch inzwischen geplatzt sein, da dieser wohl nicht mehr verhandlungsfähig ist. Die Akten der Staatsanwaltschaft liegen der Kanzlei Jackwerth mittlerweile vor.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten
P&R-Anleger haben jedoch die Möglichkeit, ihre Angelegenheit umfassend prüfen zu lassen. Dabei geht es nicht nur um die Abwehrmöglichkeiten im laufenden Insolvenzverfahren, sondern auch um die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche. Das Landgericht in Erfurt hat bereits im Februar einem Anleger Schadensersatz zugesprochen, weil dieser über die maßgeblichen Risiken von P&R nicht aufgeklärt worden ist. Der Gang zum Gericht ist dabei allerdings nur das letzte Mittel. Schon im Vorfeld hilft die Kanzlei Anlegern, außergerichtliche Lösungen zu finden. Besonders zu beachten ist dabei die Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen. Denn nach Ablauf der Frist ist das Geld endgültig verloren.