OLG Brandenburg: Treuhänder muss 669.500 Euro zahlen

Darlehen sind auch in der Geschäftswelt eine gängige Praxis, um „flüssig zu bleiben“. Gelegentlich wird das Darlehen durch einen Treuhänder abgesichert. Doch wenn dieser das Geld nicht herausgeben will, stehen die Unternehmen vor einem Problem. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschied am 21. März 2023, dass ein Treuhänder nun 669.500 Euro an eine Aktiengesellschaft zahlen muss (Aktenzeichen: 3 U 81/20).

Treuhänder sollte das Darlehen absichern

Im Jahr 2017 wollte eine schweizer Aktiengesellschaft (AG) ein Darlehen bei einer Holding Limited über 248 Millionen Euro aufnehmen. Zur Absicherung dieses Darlehens sollte die AG eine Sicherheitsleistung in Höhe von 650.000 Euro hinterlegen. Das Geld sollte an einen Rechtsanwalt überwiesen werden, der als Treuhänder fungierte. Die Treuhänderkosten waren laut Vertrag zwischen der AG und der Darlehensgeberin zusätzlich mit 19.500 Euro vereinbart. Die Parteien unterzeichneten den Vertrag und die Summe wurde an den Treuhänder überwiesen.

Im Juni 2017 erfolgten vom Konto des Treuhänders allerlei Barauszahlungen und Überweisungen. Das Darlehen wurde nicht an die AG ausgezahlt, woraufhin diese den Vertrag mit dem Treuhänder im April 2018 kündigte und die Rückzahlung der Sicherheitsleistung forderte. Dies wurde verweigert, der Treuhänder rückte die Sicherheitszahlung nicht raus. Er monierte jetzt, dass seine Unterschrift auf dem Vertrag nicht echt, sondern eine Fälschung sei. Der Clou: Gegen den Anwalt lief bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue in einem ähnlichen Fall. Die AG zog vor Gericht.

OLG: Treuhänder verwendete das Geld in unzulässiger Weise

Nach einer erfolgreichen Klage vor dem Landgericht ging der Treuhänder vor dem OLG in Berufung. Ohne Erfolg, wie sich zeigte: Nach Überzeugung der Richter stammte die Unterschrift im Vertrag vom Anwalt. Als vertraglich verpflichteter Treuhänder verwendete dieser das Geld jedoch unzulässig, indem er es für andere, private Angelegenheiten ausgab. Er hat diesen Schaden nunmehr in voller Höhe mit 669.500 Euro zu ersetzen.

JACKWERTH Rechtsanwälte gehen gegen Treuhänder vor

Darlehen sind immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Ob in der vorliegenden Konstellation im Zusammenhang mit einem Treuhänder oder in anderen Gestaltungsformen – sobald es Probleme im Zusammenhang mit Darlehen gibt, sind wir Ihre Ansprechpartner.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk: