Das Oberlandesgericht Celle hat Anlegern offener Immobilienfonds in zwei Entscheidungen vom 20. November 2013 Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro und 17.000 Euro zugesprochen (Aktenzeichen: 3 U 65/13 und 3 U 75/13).
In 2008 war den Anlegern von ihrem Bankberater empfohlen worden, Geld, das sie in einem offenen Immobilienfonds angelegt hatten, in einen Dachfonds umzutauschen. Die Bankberater begründeten ihre Empfehlung mit der größeren Sicherheit.
In dieser Empfehlung sah das Oberlandesgericht eine Falschberatung. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass sich Dachfonds von gewöhnlichen Immobilienfonds unterscheiden, weil sie mit höheren Kosten verbunden sind. Nicht nur auf der Ebene der Zielfonds, sondern auch auf der Ebene des Dachfonds existiert ein Management, welches bezahlt werden muss. Über diesen Kostennachteil hätte der Anleger in beiden Fällen aufgeklärt werden müssen.
Außerdem hätte wohl auch auf mögliche Schließungsrisken hingewiesen werden müssen. Bereits in 2005 hatte es eine Schließung eines offenen Immobilienfonds gegeben. Da hier keine zwingende Notwendigkeit für den Tausch bestanden habe und der Bankberater es außerdem versäumt habe, den Anleger über die mit der neuen Anlage verbundenen Risiken ordnungsgemäß aufzuklären, haftet die Bank hier für die Falschberatung.
Im Ergebnis erhalten die Anleger damit ihre Einzahlungen zurück, müssen sich etwaige Ausschüttungen allerdings anrechnen lassen. Ferner wurde zuerkannt, dass sie von allen etwaigen steuerlichen Schäden freigestellt werden.
Anlegern, die sich an offenen Immobilienfonds oder Dachfonds beteiligt haben, raten wir, etwaige Ansprüche durch eine Fachkanzlei prüfen zu lassen.
Besonders zu beachten sind hier die Verjährungsfristen.