OLG Düsseldorf: Erfolgreicher Widerruf eines Autokredits

Sie haben Ihr Auto mit einem teuren Kredit finanziert und möchten sich davon lösen? Dabei könnte Ihnen das Widerrufsrecht helfen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 22. März 2021 bestätigt, dass ein Widerruf unbefristet möglich ist, wenn der Kunde nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (Aktenzeichen 9 U 107/19).

Der aktuelle Fall

Im Oktober 2016 entschloss sich Kläger zum Kauf eines Pkw, den er bei der Autobank mit einem Kredit finanzierte. Eineinhalb Jahre später widerrief er den Kredit und forderte die Bank zur Rückzahlung des Kaufpreises zuzüglich Zinsen auf. Die Bank lehnte dies zunächst ab, so dass Klage erhoben werden musste. Der Kläger bekam vor dem Oberlandesgericht Recht. Das Gericht bestätigte, dass der Verbraucher aufgrund des Widerrufs nicht mehr an den Vertrag gebunden ist. Die Widerrufsfrist begann nicht zu laufen, da der Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Das Oberlandesgericht erkannte die hier von der Bank verwendete Widerrufsbelehrung als nicht ordnungsgemäß an. Die Belehrung enthielt den sogenannten Kaskadenverweis, also den Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB, der nach Auffassung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht als hinreichend klar und verständlich angesehen wurde. Dem klagenden Autokäufer stand somit ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht zu, welches er hier wirksam ausgeübt hatte. Auch die weitere Nutzung des Pkw oder ein Verkauf sind unschädlich.

BGH: Im Zweifel Verbraucher

Wichtig ist, dass Sie bei Abschluss des Vertrages als Verbraucher handelten. Nicht selten kommt es vor, dass die andere Vertragspartei die Verbrauchereigenschaft nach erklärtem Widerruf in Frage stellt.

Bereits mit seiner Entscheidung vom 30. September 2009 (Aktenzeichen VIII ZR 7/09) hat der Bundesgerichtshof verbindlich festgelegt, dass bei einem Vertragsschluss durch eine natürliche Person regelmäßig von der Verbrauchereigenschaft auszugehen ist. Es kommt dabei nicht darauf an, dass sich der Vertragspartner eindeutig als Verbraucher zu erkennen gibt. So stellte auch das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 20. Januar 2021 (Aktenzeichen 4 U 68/20) klar, dass bei einem Autokauf die Zulassung auf ein Unternehmen keinen Schluss darauf zulasse, dass das Fahrzeug gewerblich genutzt werden soll. Gekauft hatten das Fahrzeug zwei Angestellte für private Zwecke.

Wer Verbraucher und wer Unternehmer ist, regeln die Paragraphen 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Verbraucher ist demnach jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen eine Prüfung

Wenn auch Sie sich von einem Pkw-Kreditvertrag lösen möchten, prüfen wir Ihren Vertrag im Hinblick auf eine Rückabwicklung. Auf Wunsch erklären wir auch den Widerruf für Sie. Haben Sie den Widerruf bereits erklärt und die Gegenseite verweigert die Rückabwicklung, unterstützen wir Sie gerne bei den weiteren Schritten.

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