Wenn schnell Geld gebraucht wird, gibt es viele Optionen. Häufig ist die letzte Möglichkeit für Betroffene, sofort Geld zu erhalten, das Pfandleihhaus. Doch nicht immer sind die angebotenen Modelle zulässig. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied am 26. Mai 2023, dass einer Betroffenen insgesamt 11.408 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen sind (Aktenzeichen: 2 U 165/21).
„Cash & Drive“ – jederzeit
Im zu entscheidenden Fall bot ein bundesweit tätiges und staatlich zugelassenes Pfandhaus ein besonderes Geschäftsmodell an. Nach dem Prinzip „Cash & Drive“ sollten Kunden die Möglichkeit haben, ihre Kraftfahrzeuge an das Pfandhaus zu verkaufen. Dafür verpflichtete sich das Pfandhaus zur Vermietung des Fahrzeugs an die jeweiligen Verkäufer. Somit konnten diese ihr Auto weiterhin gegen Mietzahlung nutzen und erhielten zusätzlich den Kaufpreis für das Fahrzeug. Auch für die spätere Klägerin klang dies nach einem attraktiven Geschäftsmodell. Sie verkaufte ihren Wagen für 1.500 Euro an das Pfandhaus und zahlte eine Miete von monatlich 148,50 Euro für die Weiterbenutzung.
Als die Betroffene die Mietzahlungen nicht mehr leistete, forderte das Pfandhaus die Herausgabe des Fahrzeugs. Diese erfolgte nicht, sodass das Unternehmen das Fahrzeug abholte und in seinen Besitz nahm. Später forderte die Kundin die Rückgabe des Fahrzeugs. In der Zwischenzeit hatte das Pfandhaus das Auto aber weiterverkauft. Die Kundin forderte daraufhin Wertersatz und ging vor Gericht.
OLG bestätigt Urteil der Vorinstanz
Das OLG schloss sich dem Urteil der Vorinstanz an und verurteilte das Pfandhaus zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 11.408 Euro nebst Zinsen. So durfte sich das Pfandhaus schon nicht selbst in Besitz des Fahrzeugs bringen. Auch sei die Klausel im Vertrag hinsichtlich der Sicherstellung des Fahrzeugs unwirksam. Ähnliche Geschäftsmodelle wurden bereits in der Vergangenheit untersagt.
JACKWERTH Rechtsanwälte gehen gehen Pfandhäuser vor
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