Ethena GmbH: BaFin verbietet USDe-Token – Anlegern drohen Verluste

Die Finanzaufsicht greift durch: Die BaFin hat der Frankfurter Kryptofirma Ethena GmbH den Verkauf des USDe-Tokens verboten und die Rückabwicklung aller Geschäfte angeordnet. Zusätzlich wurde eine Geldbuße von 600.000 Euro verhängt. Anleger bangen nun um ihre Investitionen.

BaFin sieht unerlaubtes Einlagengeschäft – Ethena zieht sich zurück

Ethena emittierte insgesamt rund 5,4 Milliarden USDe-Token, seit dem 28. Juni 2024 auch auf dem deutschen Markt. Der USDe-Token, ein Stablecoin, sollte durch Marktmechanismen wie Hedging (Absicherung gegen Wertschwankungen) und Staking (Einsatz von Kryptowährungen zur Generierung von Erträgen) an den US-Dollar gekoppelt sein, um als stabiles Zahlungsmittel zu dienen. Diese Mechanismen sollten den Wert des Tokens stabilisieren und Schwankungen am Markt ausgleichen. Die BaFin stufte das Modell jedoch als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft ein, für das keine entsprechende Erlaubnis vorlag, und verhängte ein Vertriebsverbot sowie eine Rückabwicklung der Geschäfte. In Reaktion zog sich Ethena vom deutschen Markt zurück und verlegte ihre Aktivitäten auf die Britischen Jungferninseln.

Rückabwicklung ungewiss – Anleger sollten rechtliche Schritte prüfen

Die Rückabwicklung der USDe-Token ist angeordnet – doch, ob betroffene Anleger ihr Geld vollständig zurückerhalten, ist derzeit offen. Da der Token nicht auf klassischen Sicherheiten, sondern auf Marktmechanismen basierte, ist das Risiko finanzieller Verluste hoch. Zudem gibt es keine genauen Zahlen über betroffene EU-Anleger. Anleger, die auf Stabilität des Tokens vertrauten, könnten rechtliche Schritte wegen möglicher irreführender Werbung oder unzureichender Aufklärung in Erwägung ziehen.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Ihre Ansprechpartner bei fehlerhaften Krypto-Investments

Anleger des USDe-Tokens, die Rückzahlungsprobleme befürchten, sollten handeln. JACKWERTH Rechtsanwälte sind bundesweit auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, mit Fokus auf nicht genehmigte Finanzprodukte und Krypto-Investments. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz. Fordern Sie jetzt eine Ersteinschätzung an!

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Newsletter

Bleiben Sie informiert – Aktuelle Rechtstipps direkt in Ihr Postfach!

Verpassen Sie keine wichtigen Urteile und Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Ihre Daten sind bei uns sicher!

Wir verwenden Brevo als zum Versand unseres Newsletters. Indem Sie das Formular absenden, erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Informationen an Brevo zur Bearbeitung übertragen werden gemäß den Datenschutzrichtlinien von Brevo.