OLG Frankfurt: VCI muss 72.000 Euro an Anleger zurückzahlen

Gute Nachrichten für Cleantech-Anleger: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main bestätigte am 3. Juli 2024 (Aktenzeichen 23 U 195/22) die Entscheidung des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main, dass die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (VCI) an einen Anleger 72.000 Euro zurückzahlen muss. Daraufhin nahm die VCI ihre Berufung zurück, wodurch das Urteil nun rechtskräftig ist. Cleantech-Anleger können sich freuen.

VCI wehrt sich gegen Rückforderung

Ein Anleger hatte in Genussscheine der VCI investiert, einer Gesellschaft, die ursprünglich unter dem Namen ThomasLloyd Private Wealth GmbH firmierte. Als die Rückzahlung seiner Investition fällig wurde, verweigerte die VCI die Auszahlung und berief sich auf angebliche Liquiditätsprobleme. VCI behauptete sogar, die Zahlung würde eine Insolvenz auslösen. Das Unternehmen konnte diese Behauptung jedoch nicht ausreichend belegen. Daraufhin verurteilte das LG Frankfurt die VCI am 9. November 2022 (Az. 2-13 O 169/22) zur Zahlung. Die Gesellschaft legte gegen dieses Urteil Berufung ein, um die Zahlung zu verhindern.

OLG Frankfurt: Kein Grund, Zahlung zu verweigern

Im Juli 2024 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Berufung der VCI unbegründet sei. Die Richter stellten fest, dass die VCI nicht nachweisen konnte, dass die Auszahlung der 72.000 Euro eine Insolvenz auslösen würde. Auch andere Versuche der VCI, den Anspruch anzufechten, scheiterten. Das OLG sah keine Fehler im erstinstanzlichen Urteil und bestätigte damit die Entscheidung des LG Frankfurt, das die Rückzahlung bereits 2022 angeordnet hatte.

Rechtsmittel zurückgezogen – erfreuliches Urteil ist jetzt rechtskräftig

Angesichts der klaren Hinweise des Gerichts nahm die VCI ihre Berufung zurück. Damit wurde das Urteil rechtskräftig, und die VCI ist verpflichtet, die Rückzahlung nebst Zinsen zu leisten. Dies stellt einen wichtigen Erfolg für Cleantech-Anleger dar, die in die VCI investiert haben und bislang auf ihre Rückzahlungen warten.

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