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OLG Köln: Versicherungskundin erhält 13.600 Euro nach Widerspruch zurück

Eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge besitzen viele. Was aber, wenn man sich früher von der Versicherung trennen will oder gar muss? Eine vorzeitige Kündigung ist oft mit Verlusten verbunden. Für den Ausstieg bieten sich aber gegebenenfalls bessere Alternativen: So sprach das Oberlandesgericht (OLG) Köln einer Versicherungsnehmerin mit  Urteil vom 28. April 2023 knapp 13.600 Euro und Zinsen zu, nachdem diese einen Widerspruch erklärt hatte (Aktenzeichen: 20 U 261/21).

Lebensversicherung zeigt sich bockig

Die Versicherungskundin besaß eine fondsgebundene Rentenversicherung. Am 6. Juli 2020 nutzte sie die Möglichkeit und erklärte den Widerspruch ihrer Lebensversicherung. Zunächst zeigte sich die Versicherung kooperativ und bot ihrer Kundin an, den Vertrag rückabzuwickeln. Sie berechnete den Anspruch aufgrund des Widerspruchs. Doch die gütliche Einigung scheiterte, als es zwischen den Parteien zum Streit über die konkrete Rückzahlungssumme kam. Die Versicherungskundin zog vor Gericht.

OLG Köln: Widerspruch ist wirksam!

Es kann sich lohnen, bis zur Berufung durchzuhalten. Nachdem das Landgericht (LG) Köln einen Anspruch der Kundin noch ablehnte, stellte sich das OLG Köln auf die Seite der Klägerin: Die Versicherung müsse sich an der am 11. August 2020 ausgesprochenen Bestätigung des Widerspruchs festhalten lassen. Aufgrund dieses Schreibens durfte die Versicherungsnehmerin darauf vertrauen, dass der Widerspruch wirksam sei. Es sei insbesondere nicht erkennbar gewesen, dass die Abwicklung nur im Falle einer außergerichtlichen Einigung habe gelten sollen. Die Versicherungsnehmerin darf sich nun über die Rückzahlung ihrer Prämien freuen.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Versicherung

Versicherungskunden werden oftmals nicht hinreichend über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Ein erfolgreicher Widerspruch ist daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss möglich. Dies kann sich finanziell lohnen, zumal bei einer Kündigung die Kosten die Auszahlungssumme belasten. Lassen Sie Ihre Widerspruchsmöglichkeiten prüfen. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch.

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